Meldung Wegeunfall Zeitarbeit?

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Hoi.

Tatsächlich ist der Unfall nicht meldepflichtig, sollte aber bei deinem Arbeitgeber verzeichnet werden:

"Meldepflichtig (innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis) sind nur Unfälle, die tödlich verlaufen sind oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen geführt haben (§ 193 Abs. 1 SGB VII). Unfälle, die nicht zu einer mehr als dreitägigen Arbeitsunfähigkeit oder zum Tode des Versicherten geführt haben, müssen nicht bei der Berufsgenossenschaft angezeigt werden. Sie sollten aber innerhalb der Firma dokumentiert werden (Verbandbuch)."

https://www.bgetem.de/unfall-berufskrankheit/was-tun-bei-arbeitsunfall/unfall-melden

Ciao Loki

Ja..bestehe darauf, daß der Unfall als Wegeunfall dokumentiert wird.

Es muß von der Zeitarbeit auch der Berufsgenossenschaft gemeldet werden auch für den Fall, daß womöglich Folgeerkrankungen durch den Unfall entstehen könnten!

Gute Besserung...

emib5  10.12.2015, 13:09

Gemeldet werden muss er nicht, und da er beim D-Arzt war ist der Unfall auch aktenkundig.

amdros  10.12.2015, 16:07
@emib5

Dein Kommentar widerspricht meiner eigenen Erfahrung!

Lokicorax  10.12.2015, 21:15
@amdros

Was den jetzt? Das der Unfall gemeldet werden muss oder das der Unfall durch die Abrechnung des D-Arztes bei der BG dokumentiert wurde?

amdros  10.12.2015, 21:29
@Lokicorax

Von meiner Firma wurde der Unfall sofort der BG gemeldet..allerdings war ich im KH und danach auch noch krank geschrieben.

Ich würde es auf jeden Fall gemeldet haben wollen schon aus dem Grund..in der heutigen schnelllebigen Zeit kann man nicht wissen..sollten Folgeschäden eingetreten sein, ob die Frma dann noch existiert. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.