Zeitarbeit. Darf die Zeitarbeitsfirma verlangen das man in einsatzfreien Zeiten die vorhanden Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto nimmt?

5 Antworten

In flauen Zeiten Plusstunden abfeiern müssen ist durchaus üblich...irgendeinen Vorteil muss der Arbeitgeber ja auch von der Gleitzeit haben. Aber niemand kann gezwungen werden Minusstunden aufzubauen....an dem Punkt ist es wieder das Vertriebsrisiko des Arbeitgebers.

Hallo Paska22,

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber nicht ohne Zustimmung des Mitarbeiters Zwangsfreizeit bestimmen darf. In erster Linie ist der Arbeitgeber/ Zeitarbeitsfirma in der Pflicht die Nichteinsatzzeiten ordentlich zu vergüten! Die Zeitarbeitsfirma trägt in der Tat das alleinige Risiko, dass ein Mitarbeiter eine einsatzfreie Zeit hat.
Der Arbeitgeber ist auch in der Beweispflicht, dass er einem Mitarbeiter Arbeit angeboten hat und die Einsätze verneint wurden. Ich würde nur mal den Tipp geben, jeden Tag bis 9 Uhr bei der Firma anzurufen und nachzufragen ob es einen neuen Einsatz gibt :-)
Damit hat man selber mehr als genug getan. Wenn man dann noch teleffonisch erreichbar ist, muss die Firma selbstverständlich für die Einsatzfreien Zeiten aufkommen! Zur Not würde ich mir mal das (AÜG = Arbeitnehmerüberlassungsgesetz + BGB = Bürgerliches Gesetzbuch schnappen) Viel Erfolg und schöne Grüsse :-)

Bei Zeitarbeit ist es üblich das ein Stundenkonto angelegt wird. Bei der Zeitarbeit gilt das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Was steht denn in deinem Dienstvertrag zu den Stehzeiten? Ich weiß nicht genau wie es in Deutschland ist, aber in Österreich ist es so das der Überlasser einen gewissen Teil der Plusstunden in Stehzeiten anrechnen darf als Freizeitausgleich. Über den Rest darf der Arbeitnehmer frei verfügen. Ich nehme an das es in Deutschland zumindest ähnlich sein wird. Minusstunden dürfen aber auf keinen Fall entstehen.

Wenn du einen Arbeitsvertrag über eine bestimmte Stundenzahl hast, ist es Sache des Arbeitgebers, dich auch einzusetzen. Kann er das nicht, muss er dich entweder selbst beschäftigen (oder weiter bilden) oder dich trotzdem bezahlen.

Das Beschäftigungsrisiko darf nicht auf die Mitarbeiter abgewälzt werden.

Anna1230  14.06.2017, 19:53

Achtung bei der Arbeitskräfteüberlassung gibt es andere Regelungen, die sind im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geregelt. Wir reden hier nicht von einem "normalen" Dienstverhältnis.

1. Nein bei Nichteinsatz geht das zu Lasten der Zeitarbeitsfirma; also kein Minusstunden.

2. Ohne Deine Zustimmung darf man nicht an das Zeitkonto; aber leider machen das einige Zeitarbeitsfirmen.

Aber wenn man es nicht zulässt bekommt man halt die Kündigung.