Zeitarbeit - mein Einsatzort schließt für einen Tag

5 Antworten

Kram deinen Arbeitsvertrag raus. Da steht so was genau drin. Falls du Fragen diesbezüglich hast kannst du ja noch mal eine Frage stellen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Eine tageweise "Zwangsbeurlaubung" ist gesetzlich aber nicht möglich - so viel kann man schon mal sagen. Der Arbeitgeber kann zwar Betriebsurlaub anordnen - aber er muss diesen speziell begründen und dieser Urlaub muss mehr als einige Tage umfassen.

Doch, genau das wird passieren: Die Zeitarbeitsfirma wird dich "überreden", notfalls mit Druck Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen.

Rein rechtlich sieht die Sache natürlich ganz anderes. Du bist bei er Zeitarbeitsfirma angestellt und die trägt das volle unternehmerische Risiko. Wenn an den beiden Tagen keine Arbeit da ist, so ist das das Problem der Zeitarbeitsfirma, ggf. müssen die dich bezahlt nach Hause schicken, aber nicht "überreden" Urlaub zu nehmen.

Nur das passiert in der Praxis nicht, nicht umsonst ist der Ruf der Zeitarbeitsfirmen so miserable, die tun auch alles dafür.

Nur weil du über Leih oder Zeitarbeit dort beschäftigt bist hast du genauso wie alle anderen Mitarbeiter in deiner Firma an diesen Tagen frei und das zählt als Feiertag und ein Brückentag wird entweder als Überstunden Ausgleich genutzt oder als Urlaubstag. :)

Wie das in deinem Falle gehandhabt wird, sollte im Arbeitsvertrag nachzulesen sein. Wenn die Firma an den beiden Tag schliesst, könnte es sein, dass Urlaub angerechnet wird, oder aber für diese beiden Tage kein Lohn gezahlt wird. Andere Variante wäre denkbar, dass Überstunden abgebaut werden und du für die Brückentage Lohn bekommst. Wenn die Geschäftsleitung beschliesst, dass an den beiden Tagen nicht gearbeitet wird, dann greifen, was den Lohn betrifft, die im Arbeitsvertrag vereinbarten Klauseln. Hier im Forum kann keiner sagen, was in deinem Arbeitsvertrag steht.

Hier muss ein Urlaubstag oder ein Überstundenkonto eingesetzt werden. Das ist überall so. Hat mit Zeitarbeit nichts zu tun. Der Betrieb muss seine Betriebsferien aber rechtzeitig bekannt geben. Hier gelten "dringende betriebsbesdingte Gründe" für den Zwangsurlaub. Das ist rechtens.

Gruß S.

verreisterNutzer  18.04.2014, 21:34

"Zwangsurlaub" gibt es nicht - diese wäre ein Verstoß gegen alle diesbezüglichen arbeitsrechtlichen Vorschriften, u.a. gegen das Bundesurlaubsgesetz !!

Und es muss auch weder ein Urlaubstag noch müssen Stunden aus einem etwaig vorhandenen Überstundenkonto eingesetzt werden => siehe die sehr gute und treffende Antwort von @Jewi14