Lkfz 4sitzer?

3 Antworten

Zitat:

"Genau gesagt " Keines " . Mopedauto dürfen nur 2 Personen befördern und nicht schneller als 45 Km/h fahren ( 4 KW ) .Alles andere fällt nicht unter " Mopedauto " . Es gibt dann schon welche die 4 P und so 20 PS habet ( Microcar MC , Mc2 ) , sind aber wie richtige Autos anzusehen ."

Das wäre dann ein ganz normaler PKW, für den du Klasse B benötigst. Daher baut sowas niemand.

§6 FeV:

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse AM:

(...)

- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).

EU-Verordnung 168/2013:

L6e Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug

(4) vier Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und
(5) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h und
(6) Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg und
(7) ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3, falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und
(8) ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes, und

Das wird wegen dem Zulässigen Gesamtgewicht nichts werden.