Dürfen Freunde mit meinem Auto fahren, wenn ich daneben sitze?

9 Antworten

Ein Freund zu sein qualifiziert niemanden für so etwas. Da gibt es andere Kriterien, beispielsweise seine Fahrerlaubnis und ob ein Versicherungsvertrag besteht, der so etwas ausschließt.

und ob ein Versicherungsvertrag besteht, der so etwas ausschließt.

Und was für ein Versicherungsvertrag könnte dies denn sein???

Auch als Versicherungsexperte, lerne ich gerne noch was dazu.

@Apolon

zb steht bei mir drin nur ich und meine Frau. Aussnahme akuter Krankheitsfall zum nach Hause fahren. Ansonsten wäre die Prämie höher. Und das bei der Allianz Herr Apolon von der fahrlehrerversicherung?

@martinreschke

Du musst schon die Regeln zwischen den jeweiligen Gesetzen und den Versicherungsbedingungen trennen.

Grundsätzlich darf jeder der den entsprechenden Führerschein hat, ein Fahrzeug fahren und dieses muss auch gemäß des Pflichtversicherungsgesetzes versichert sein.

Die Versicherungsbedingungen besagen lediglich, wenn die Angaben im Kfz-Antrag falsch angegeben wurden, hat der Versicherer die Möglichkeit einen Strafbeitrag fürs komplette Kalenderjahr zu erheben.

@Apolon

Also hat priesterlein doch nicht unrecht

@martinreschke

Sorry, aber seine Antwort ist falsch!

Die Frage lautete: ob Freunde das Fahrzeug fahren dürfen, und nicht ob sie als Fahrer in der Versicherung eingetragen sind.

@Apolon

Beispiel: Es ist ein Firmenwagen.

@priesterlein

Auch da gibt es keinen Unterschied zu einem Privatwagen.

Jeder der einen Führerschein besitzt, nicht unter Alkohol-Einfluss bzw. Drogen steht, den Firmenwagen fahren - dies ist so gesetzlich geregelt.

Es könnten lediglich Versicherungsbedingungen, bzw. Anweisungen des Arbeitgebers dagegen stehen. Allerdings handelt es sich dann nicht um Gesetze.

Wenn die Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist darf sie vom Gesetz her fahren.
Wegen der Versicherung: solange du dabei sitzt kannst du immer sagen, dass dir unwohl war und dein Freund gefahren ist, weil es dir eben schlecht ging. Anders sieht es aus, wenn dein Freund ohne dich fährt, da kann die Versicherung richtig fuchsig werden, wenn der Fahrerkreis das ausschließt.

Anders sieht es aus, wenn dein Freund ohne dich fährt, da kann die Versicherung richtig fuchsig werden, wenn der Fahrerkreis das ausschließt.

Und wie äußert sich dies, bzw. was würde denn die Versicherung tun?

Im Schadenfall kann sie sich querstellen, nicht bezahlen, oder von dir eine Nachzahlung fordern, um nachträglich den Fahrerkreis anzupassen. Hochgestülpt wirst du im Schadensfall so, oder so, bezahlt dann dein Freund die Mehrkosten?

@Aflons
Im Schadenfall kann sie sich querstellen, nicht bezahlen,

Und gerade dies kann der Versicherer nicht. Fremdschäden muss er immer zahlen, gemäß Kfz-Pflichtversicherungsgesetz.

Und auch Kaskoschäden muss er zahlen, gemäß den Versicherungsbedingungen.

Möglich ist nur, dass er einen Strafbeitrag vom Versicherungsnehmer erheben kann, da dieser den Beitragsrichtlinien zugestimmt hat und zugelassen hat, dass ein nicht eingetragener Fahrer das Auto gefahren hat.

Wenn du das erlaubst, darf JEDER mit deinem Auto fahren, der eine entsprechende Fahrerlaubnis hat.

Etwas anderes ist, ob du dafür die entsprechende Versicherungsprämie zahlst. Der Versicherer würde dann den korrekten Beitrag nachfordern und evtl. ein Konventionalstrafe verhängen.

Fahrer unter 25 sind ausgeschlossen die müssen extra angemeldet werden kommt es zum Unfall wird sehr unangenehm für den zu jungen Frischling an Steuer bei der Versicherung den das Alter wird auch von der Polizei festgehalten und da fragt die auch nach .

Sorry, Totale Falschaussage! Solange die Fahrer einen gültigen Führerschein besitzen und mit dem Einverständnis des Eigentümers fahren, keinen Alkohol und Drogen zu sich genommen haben, besteht auch Versicherungsschutz! Nur bei regelmässiger Nutzung müssen die Fahrer gemeldet werden.

.... warum solltest du daneben sitzen müssen?

Mit meinen Fahrzeugen dürfen die fahren, die eine entsprechende Fahrerlaubnis haben und gut ist.