Roller 90kmh?
Ich möchte bald meinen Auto Führerschein machen, möchte mir dann einen Speedfighter Roller kaufen. Wenn dieser 90kmh fahren kann, darf ich dann trotzdem nur 45kmh fahren? Oder darf ich überhaupt einen Roller besitzen der 90kmh fährt?
5 Antworten
Besitzen darfst Du, fahren nicht.
Wenn das Fahrzeug schneller als 45 km/h fahren kann, ist die Betriebserlaubnis ungültig.
Da ist es egal, ob Du nur 45 km/h fährst.
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit.
Da im Autoführerschein jedoch nur Führerscheinklasse AM enthalten ist, begehst Du eine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Es wird mindestens Führerscheinklasse A1 benötigt.
Schau mal in §21 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Da Du in der Probezeit bist kann dich eine Nachschulung, Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre, aber auch Entzug der Fahrerlaubnis erwarten.
Eine Führerscheinsperre wäre such denkbar.
Ein 50ccm Roller mit mehr als 45km/h (Ausnahme Schwalbe und Co.) ist nicht zulassungsfähig.
Roller der FS-Klasse AM dürfen nicht mehr als 50ccm haben, sind aber zwingend auf 45km/h gedrosselt.
Schnellere Roller müssen dann mehr als 50ccm haben.
Du vermischst Führerscheinrecht mit Zulassungsrecht.
Kleinkraftrad (FS AM): bis 50ccm, 45km/h.
Leichtkraftrad (FS A1): ÜBER 50ccm, bis 125ccm.
darf ich überhaupt einen Roller besitzen der 90kmh fährt?
aber sicher das ist nicht verboten, nur fahren darfst den ausschließlich auf einem eingefriedetem Privatgelände.
Mit dem B darfst nur mit AM die kleinen Dinger fahren, 50ccm u. 45km/h
das Ding kannst nur mit nem A1 fahren; 125ccm und 11kw
Du vermischt Führerscheinrecht mit Zulassungsrecht.
Ein Kleinkraftrad (Roller mit 50ccm) ist mit mehr als 45km/h (Schwalbe und Co 60km/h) nicht zulassungsfähig, da das dann ein Leichtkraftrad wäre - das dann aber MERH als 50ccm bräuchte.
ohne Kennzeichen und Zulassung darf er doch fahren, wo steht oben xD
Du darfst nur AM Fahrzeuge fahren. also nur bis 45 km/h. Ein 90 km/h Roller geht nicht, brauchst du FS A1 für.
Also geht es auch nicht, das ich halt mit dem Roller auch wenn er 90 kann nur 45 fahre?
Nein, geht nicht. Du darfst nur Zweiräder bis 50ccm und 45km/h fahren.
Du darfst mit dem Führerschein Klasse B nur ein zweirad führen das bauartbedingt maximal 50 ccm hat und 45 km/h schnell ist. Sollte es 50ccm haben und 90 km/h schnell sein ist das nicht mehr Bauart bedingt zugelassen. Dafür brauchst du dann einen Führerschein A1
Dafür brauchst du dann einen Führerschein A1
Nicht ganz... ein Zweirad mit mehr als 45km/h wäre ein Leichtkraftrad. Das ist aber auch definiert mit MEHR als 50ccm Hubraum. Ein AM-Roller darf nicht mehr als 50ccm haben (Kleinkraftrad).
https://de.wikipedia.org/wiki/Leichtkraftrad
Ein Kleinkraftrad-Roller (bis 50ccm) mit mehr als 45km/h ist nicht zulassungsfähig (Ausnahme sind Schwalbe und Co aus Neufünfland) - komplett egal welcher Führerschein vorhanden ist.
Das Fahrzeug ist zwar wegen des zu geringen Hubraums ein vollwertiges Kraftrad, allerdings ist das FeV-mäßig uninteressant, da hier nicht zwischen der Fahrzeugart unterschieden wird - er darf "Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm" fahren - nicht nur Fahrzeuge, die zulassungsrechtlich ein Leichtkraftrad sind.
Nein, völlig ausgeschlossen.
Du kannst dir einen Roller kaufen, der Spitze 60 schafft. Bei Kontrollen der Polizei wird das meist noch toleriert.
Roller mit 50ccm, die 60 fahren werden u.U. aber von der Polizei geduldet.
das ist schon über der Toleranz bei 50 Tachoanzeige wird keiner was sagen
Bei mir wurde mit 60 nie etwas beanstandet.
Nein, den darfst Du überhaupt nicht fahren.
Letzteres nicht unbedingt, aber wird das Fahrzeug verändert damit es mit 50ccm schneller als 45 km/h läuft wird dafür eine andere Fahrerlaubnis benötigt, nämlich der A1. Einen Schutzengel braucht man obendrein, denn meist werden bei solchen Tunigmaßnahmen die Bremsen übersehen.