lhk nrw gutschrift bafög?

3 Antworten

Du hast eine Zahlung ohne rechtlichen Grund erhalten (§§ 812 ff. BGB). Natürlich muss die zurückgezahlt werden. Geld hat man zudem zu haben, sodass du dich auf eine Entreicherung nicht berufen kannst.

Die Daten können sie z.B. von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter haben, wenn Du da z.B. als ausbildungssuchend gemeldet bist oder warst.

Wenn man keinen Antrag gestellt hat, dann sollte einem doch klar sein das es sich dann nur um einen Irrtum handeln kann und dann gibt man das Geld nicht aus.

Dann musst Du dich mit ihnen in Verbindung setzen und die Sachlage erklären und schriftlich um eine Ratenzahlung bitten, die dann bewilligt aber auch abgelehnt werden kann.