Wie genau funktioniert das mit dem Formblatt 8 beim Bafög?

4 Antworten

wenn er seine informationen an das bafögamt bereits weitergeleitet hat, dann wird das bafögamt seine informationen nutzen und nach unterlagen die sie haben dein bafög berechnen. du siehst eventuell seine zahlen nicht im bafögbescheid auftauchen wenn er das nicht will, dass kann er für dich sperren lassen. du siehst dann eventuell nur, wie viel bafög du bekommst und den betrag den sein einkommen eventuell übersteigend ist. das wäre der betrag den er zahlen müsste.

du würdest diesen betrag dann schriftlich anfordern müssen oder eventuell erklagen.

Psychedelicarts 
Fragesteller
 28.04.2021, 15:08

Ja ich bekomme ja schon bafög und weiß was er mir zahlen müsste aber wie gesagt er hat mich blockiert

wushelse  28.04.2021, 16:03
@Psychedelicarts

dann geh zum anwalt und klage dir das was dir zusteht ein

Psychedelicarts 
Fragesteller
 29.04.2021, 08:37
@wushelse

Ich habe jetzt das formblatt 8 ausgefüllt, ich denke das langt.

Und ich habe momentan keinen Nerv wieder zum Anwalt zu gehen wegen diesem Arsch

Von Experte Fortuna1234 bestätigt

Das Bafög-Amt zahlt den Betrag an dich aus und holt sich das Geld von deinem Vater wieder.

Du bleibst im Prinzip davon unbelastet und außen vor.

Ich finde das bei zahlungsunwilligen Elternteilen auch eine gute Regelung.

Was du am Ende zurückzahlen musst, ergibt sich aus dem Gesamtbild. An deinen Vater nichts, nur an das Bafögamt und höchstens 10.000 Euro.

Psychedelicarts 
Fragesteller
 28.04.2021, 13:38

OK danke für die Antwort :)

Dann hab ich das also doch richtig verstanden ^^

Psychedelicarts 
Fragesteller
 28.04.2021, 13:40

Eine Frage hab ich noch, ich studiere seit letzten Jahres muss er dann quasi die ganzen Monate zurück bezahlen? :)

Oder erst seit ich das Formblatt eingereicht habe? 😅

Ich hab wie gesagt öfter versucht ihn zu erreichen aber keine Chance 😅

Kristall08  28.04.2021, 13:51
@Psychedelicarts

Nö, seit Antragsstellung. Also auch rückwirkend.

Bei der Vorausleistung geht es darum, dass der Student sein Geld bekommt und in Ruhe studieren kann.

Das Amt prüft dann inwieweit die Eltern Unterhalt zahlen könnten und müssten und holt es sich von ihnen dann ggf. auch gerichtlich zurück.

Wobei BAföG und Unterhalt auch zwei verschiedene Dinge sind... Es kann, je nach dem Umständen, natürlich auch sein, dass du zwar BAföG bekommst, deine Eltern / dein Vater aber gar nicht mehr unterhaltsverpflichtet sind.

Aber das zu prüfen ist dann nicht mehr deine Sorge.

Naja, BAföG geht ja vor Unterhalt und wenn Dein Bedarf von denen kommt, sind ja die Eltern raus.

Ich kenne aber auch keine Eltern, die sich mit den läppischen Pauschalen nach dem BAföG abspeisen lassen.

Prüfe ein Stipendium, das wird, warum auch immer, oft vergessen.

Mit Formblatt 8 wird dem St.-Werk angezeigt, dass die lieben Eltern nicht zahlen wollen oder nicht können.

Das Land prüft dann, ob und in welcher Höhe die Eltern nach dem BGB zahlen müssen und führt ggf. den Streit.

Die Verf. gegen mich haben die wie erwartet hochkant verloren. Deshalb stehe ich etwas in der Sache.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Psychedelicarts 
Fragesteller
 28.04.2021, 13:23

Ich verstehe ehrlich gesagt grad nur die Hälfte 😅

Ich bekomme Bafög aber nicht genug, damit kann ich grad so die Miete zahlen...

Und wie soll ich an ein Stipendium kommen? Ich studiere auch bereits

Mein Erzeuger kann zahlen aber er möchte nicht...

Was bedeutet Verf.? Und wer hat verloren deine Eltern oder das Bafög Amt?

schleudermaxe  28.04.2021, 13:41
@Psychedelicarts

Stipendien gibt es meist bis zum 3. Semester, wurde also gar nicht geprüft, waruzm auch immer.

Ich denke an das St.-Werk Villigst.

Mit Formblatt 8 kommt Dein Bedarf, ggf. abzüglich Kindergeld, vom St.-Werk.

Das BAföG-Amt hat keine Klagebefugnis, das zuständige Land hat mich damals beklagt in zwei Fällen, das Familiengericht hat die Klagen abgewiesen, da ich nach BGB für meine Kinder nicht zu leisten habe.

Viel Glück.