Beitragsservice/GEZ Zahlungsaufforderung, Bafög Bescheid aber noch nicht da

2 Antworten

Warte deb Bafög-Bescheid ab und schicke dann den Antrag auf Befreiung. In §4 IV RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) steht:

Die Befreiung [...] beginnt mit dem Ersten des Moants, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt,wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids [...] gestellt wird.

Hoffe, das kann dich beruhigen! Habe zu Beginn meines Studiums auch damit kämpfen müssen.

Du hast kein Problem: Stelle sofort einen Antrag auf Befreiung und teile dabei mit, dass du den BAföG-Bescheid nachreichst. Gelingt dir das und BaföG wird dir ab September (also rückwirkend) gewährt, so erhältst du die Befreiung auch ab September rückwirkend. Zahle erst einmal noch nichts. Im Übrigen ist eine Zahlungsaufforderung noch kein Festsetzungsbescheid. Nur gegen einen Festsetzungsbescheid kann man Widerspruch einlegen. Den erhältst du nur, wenn du auch 6 Wochen nach der auf die Zahlungsaufforderung folgenden Zahlungserinnerung noch nicht gezahlt hast.

solange kein bescheid zur befreiung vorliegt, muss gezahlt werden.