Lenk- und Ruhezeiten Doppelkabinenbesatzung LKW

5 Antworten

Seit wann gilt die Bereitschaftsdienst als Pause? Wer sowas erzählt, sollte den Beruf an den Nagel hängen. PAUSE heißt, das der Fahrer die Zeit zur freien Verfügung hat. Also auch sich vom Auto entfernen kann. Wenn er aber als zweifacher auf dem Beifahrersitz hockt, steht ihm die Zeit nicht zur freien Verfügung. Somit folglich auch keine Pause.

Jeder Fahrer fährt seine 4,5 Std und dann gibt es eine Pause von 45min. Dann darf wieder jeder 4,5std fahren. Dann wieder Pause von 45min. Danach kann jeder noch 1 Std fahren. Und nun beginnt die Tägliche Ruhezeit.

Wobei man aber auch nicht die 21 Std Schlichtheit zu vergessen hat. Sind die 21 Std Schlichtheit voll, obwohl man noch Fahrzeit hätte, bleibt das Auto stehen.

Slashi77  10.05.2014, 09:29

Sorry für die Fehler. Handy hat noch nicht alles gespeichert. :-)

abcdgasda  11.01.2019, 16:58

Falsch

Ja, das ist durchaus gesetzeskonform, die gemeinsame Pause von 45 Minuten ist gar nicht notwendig, weil die Bereitschaftszeit des Fahrers, der zuerst gefahren ist, als Pause zählt. Ihr müßt nur darauf achten, daß die Schichtzeit 21 Stunden nicht übersteigt, danach muß der LKW zwingend 9 Stunden stehen. Ansonsten läuft alles wie bei Einzelfahrern (3 x 9 Std., 2 x 10 Std. Lenkzeit, zweiwöchige Lenkzeit von 90 Std. darf nicht überschritten werden)

Die Lenker von Lkw müssen künftig längere Ruhezeiten einhalten. Die neuen Lenkzeiten erlauben neun Stunden täglich und zweimal wöchentlich zehn Stunden hinter dem Steuer. Nach spätestens 4,5 Stunden muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Von den täglich elf Stunden Ruhezeiten müssen neun statt bisher acht Stunden am Stück eingehalten werden. Diese Vorschrift gilt auch, wenn in doppelter Besetzung gefahren wird. Die Gesamtlenkzeit innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen darf maximal 90 Stunden betragen. Jeder Fahrer muss innerhalb von zwei Wochen mindestens 45 Stunden pro Woche am Stück pausieren oder eine regelmäßige und eine verkürzte Ruhezeit von mindestens 24 Stunden einhalten.
Quelle:
http://www.kfz-auskunft.de/news/1291.html

vielleicht hilft dir dieser link:

http://www.muellerman.net/pinwand-2007/infos-neue-lenkzeiten-ruhezeiten-lkw-fahrer-fahrerkarte-fahrpersonalgesetz.htm

Verscuhs mal hier: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/unsere_aufgaben/gaa/9/15759/index.html