Über 200 Stunden pro Monat zulässig?
Moin,
Ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitszeiten.
Ich arbeite bei einem Baustoffhandel und bin dort als LKW Fahrer tätig.
Meine normalen Arbeitszeiten sind von 6 Uhr bis 18 Uhr (nicht selten kommt es vor das wir auch vor 6 Uhr anfangen wenn es die Auftragslage erfordert) mit einer Stunde Pause. Sprich 11 Stunden Arbeitszeit. Das sind 55 Stunden die Woche, das macht 220 Stunden bei 20 Arbeitstagen plus alle 2 Wochen 4 1/2 Stunden am Samstag sind im Monat um und bei 230 Stunden. Diese Arbeitszeitregelung beruht auf die Monate März bis ende Oktober sprich sprich 8 Monate lang. November bis Februar sind andere Zeiten und auch nicht so viele Stunden außerdem werden wir auf Grund von Arbeitsmangel in den Wintermonaten für einen Monat gekündigt und anschließend wieder eingestellt.
Die Lenk- und Ruhezeiten werden eingehalten und auch die 11 Stunden ruhe pause nach Feierabend und wieder Anfangen.
Für mich stellt sich hier nun die Frage sind die 200+ Stunden im Monat über einen Zeitraum von 8 Monaten überhaupt zulässig?
4 Antworten
Nein!
Gemäß Arbeitszeitgesetz gilt folgendes bindend:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht
überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden,
wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Siehe § 3 unter:
es gibt für alles gesetze und regelungen , und es gibt vereinbarungen interner art .
oder man wechselt !
inklusive Überstunden nicht mehr wie 48 Stunden in der Woche. 8 Stunde aber auch 10 Stunden am Tag in Außnahmefällen 12. Nicht mehr wie 10 Überstunden die Woche.
Das sind die Gesetzlichen Regelungen.