LKW im der Abfallwirtschaft: Welche Lenk und Ruhezeiten müssen eingehalten werden?

2 Antworten

Das Führen von Fahrzeugen zum Sammeln von Hausmüll ist von den Lenk- und Ruhezeiten befreit.

Ist ein Fahrtenschreiber verbaut, muss er auf jeden Fall benutzt werden.

Das Arbeitszeitgesetz ist einzuhalten, von den Lenk- und Ruhezeiten ist ein Müllsammelfahrzeug befreit.

Du darfst also bis 6 Stunden arbeiten und dann Pause machen und dann weiterarbeiten. Die Lenkzeitunterbrechung nach 4,5h brauchst Du im Müllauto nicht machen.

Jedoch sind alle anderen Sachen einzuhalten: Geschwindigkeit, Regeln.....

Vorsicht!!! Gilt nur für Sammelfahrzeuge für Hausmüll, also z.B. Seitenlader. Bei LKW zum Transport von Absetzcontainern usw. gelten Lenk-und Ruhezeiten!

Ich kopiere mal aus folgendem Link einen Auszug:

http://www.heinrich-vogel-shop.de/img/asset/readings/22938_0_reading.pdf

Hausmüllfahrzeuge Hausmüllfahrzeuge sind zwar grundsätzlich Kraftfahrzeuge und zur Güterbeförderung geeignet, werden aber bei der Hausmüllabfuhr von den Bestimmungen der VO (EG) 561/2006 und Fahrpersonalverordnung (FPersV) ausgenommen. Unter den Begriff „Hausmüllabfuhr“ fallen alle Abfälle und Wertstoffe, die in der Haus-zu-Haus-Sammlung eingesammelt und zur Behandlung im Nahbereich transportiert werden.

die ruhezeit ist für alle lkw fahrer gleich

Nein. Eindeutig falsch.