An die LKW-Fahrer hier: Ist es legal, wenn ihr einfach mit eurer Zugmaschine ohne Anhänger auf einem Supermarktparkplatz parkt zum Einkaufen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bin zwar keine Fernfahrerin aber mein Mann hat dementsprechend Berufserfahrung.

Ich schreibe mal in seinem Namen:

Der LKW Fahrer darf mit seinem Bock keine anderen Verkehrsteilnehmer zuparken oder an der Durchfahrt hindern...

Wenn diese voraussetzung nicht gegeben ist, darf er sich da nicht hinstellen.

Ps: nicht meine Worte.

Der Grundstückseigentümer entscheidet, ob er das zulassen möchte, oder nicht.

Wenn an der Geländeeinfahrt kein Verbotsschild steht, dann würde ich davon ausgehen, dass das kein Problem ist.

Ich selbst parke meinen LKW in dem Fall immer recht weit abseits und stell mich nicht zwischen die PKW. Aus mehreren Gründen.

Zum Beispiel hab ich keine Lust mich zuparken zu lassen, da das manövrieren mit großem Fahrzeug etwas mehr Platz benötigt als mit dem PKW.

Ich stelle mich übrigens dann quer über mehrere Parkplätze um nicht in den Fahrwegen zu stehen und schlimmstenfalls den Durchgangsverkehr zu Behinderung

Ja er darf. Solange keine Tonnagebeschränkung ausgewiesen und kein Schild da steht nur für PKW darf er dort parken.

So eine Sattelzugmaschine kommt wenn ich mich nicht täusche so um die 7,5 Tonnen.

Aber mal im ernst, diese Damen und Herren auf dem Bock machen doch auch nur ihren Job und ab und an brauchen auch sie Nachschub in ihrer Verpflegung.

Sie haben es schon schwer genug mit dem täglichen Wahnsinn auf den Straßen.

immer dran denken, ohne sie wären die Regale im Supermarkt leer.

Aber mal im ernst, diese Damen und Herren auf dem Bock machen doch auch nur ihren Job und ab und an brauchen auch sie Nachschub in ihrer Verpflegung.

Sie haben es schon schwer genug mit dem täglichen Wahnsinn auf den Straßen.

immer dran denken, ohne sie wären die Regale im Supermarkt leer.

ja und? wieso sagst du mir das alles?

@sischeiul

Sorry wenn du das auf dich alleine bezogen hast. Ich wollte damit lediglich einer evtl ausufernde Diskussion über das Fehlverhalten von LKW Fahrer/innen vorgreifen. Mehr nicht.

Supermarktparkplätze sind Privatgelände. Der Besitzer könnte eine Tonnenbeschränkung (z.Bsp.: Nur für Fahrzeuge bis 3,5 t) für seinen Parkplatz machen. Gibt es die nicht, darf jedes Fahrzeug, eines Kunden, dort parken. Auch wenn es nicht in die eingezeichneten Buchten passt.

Wenn er zwei hintereinander liegende Parkplätze belegt, ist das OK (genau wie ein PKW mit Anhäger).

Meist steht aber an der Einfahrt das Schuld" nur für PKW", dann darf er den Platz natürlich NICHT befahren.