Lehrerin stellt falsche Behauptung auf?
Wir haben heute eine Hörverstehensklausur in Englisch mit Multiple Choice Aufgaben geschrieben. In der Klausur lief alles gut und ich war eig ganz zufrieden. Nach der Klausur kam die Lehrerin auf mich zu und meinte sie meint gesehen zu haben wie ich bei meiner Banknachbarin auf das Blatt geschaut habe und abgeschrieben habe was ich NICHT gemacht habe. Zudem hat sie noch geäußert das sie auch andere Schüler beim spicken gesehen hat aber ich habe wohl am offensichtlichsten abgeschrieben. Nun überlegt sie noch ob sie mir die Klausur mit 0 Punkten bewerten soll und da das mein Abschlussjahr ist, wär das eine ziemliche Katastrophe. Sie hat mir aber während der Arbeit nicht gesagt das ich mich auffällig verhalte und gar nichts. Wie gesagt ich habe nicht abgeschrieben.
Da nun Aussage gegen Aussage steht, wollte ich wissen was ich nun in dieser Situation machen kann, weil ich es für ungerecht halte wenn mir die Lehrerin jetzt mein Zeugnis verhagelt, weil sie meint etwas gesehen zu haben.
4 Antworten
Hey,
von einer solche Aktion hab ich bis jetzt auch noch nicht gehört. Wenn man jemanden beim Spicken erwischt, dann nimmt man ihm gleich die Prüfung weg und weißt diese Person nicht am Ende der Klausur darauf hin.
Ich weiß nicht, ob sie deine Klassenlehrerin ist. Wenn das nicht der Fall ist, wende dich an deine Klassen-/Kursleitung und unterrichte sie von der Situation.
Als nächstes schicke deine Eltern zu dieser Lehrerin in die Sprechstunde oder lasse sie am besten mal in der Schule anrufen mit dem Vorhaben, dass deine Eltern diese Lehrerin telefonisch sprechen können.
Wenn das nichts bringt gehe zum Direktor, nehme auch (wenn möglich) deine Eltern mit um dem ganzen Authentizität zu verleihen.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen und hoffe, dass sie deine Arbeit nicht mit 0 Punkten bewertet.
LG Markus
Damit kommt sie nie im Leben durch, geh notfalls die Beschwerdeleiter rauf.
Stufenbetreuer, Direktor, Ministerialbeauftragter.
Eine schlechte Note musst du nicht akzeptieren.
Ja, die Aussage war selbstverständlich in dem Zusammenhang gemeint. Eine schlechte oder schlechtere Note wegen dieser Behauptung der Lehrerin muss der Fragesteller nicht hinnehmen.
Paragraph 1: der Lehrer hat immer recht !
Paragraph 2: der Schüler hat niemals recht !
Paragraph 3: falls der Schüler doch mal recht haben sollte wende dich an Paragraph 1!
Das stimmt nicht.
Beschwer dich beim Direktor.
Schlechte Noten sollte er/sie generell schon akzeptieren (wenn gerechtfertigt!), aber NICHT, wenn die Lehrerin diese tatsächlich ungerechtfertigt vergibt.