Lehrerin Anzeigen (Klassenfahrt)?

15 Antworten

Es wäre durchaus für alle hier sinnvoll, wenn Du genauere Angaben machen würdest. Zunächst einmal wäre es gut zu wissen, was dir deiner Meinung nach rechtswidrig entwendet wurde. Außerdem, aus welchem Bundesland du kommst, denn in manchen Schulgesetzen ist das Konfiszieren von bestimmten Gegenständen geregelt. Wenn du unbedingt eine Straftat sehen möchtest, könnte ich mir maximal die Unterschlagung gemäß §246 StGB vorstellen. Ob es nun eine rechtswidrige Aneignung ist lässt sich durch deine mangelnde Schilderung jedoch nicht prüfen. Verhältnismäßig wäre dieser Zeitraum aber nicht, eine erzieherische Maßnahme seitens der Schule ist in der Regel nur bis zum Ende des Unterrichts bzw. der Klassenfahrt angemessen.

Wenn du Wert darauf legst, diese Schule weiterhin zu besuchen, würde ich allerdings von einer Strafanzeige in deinem eigenen Interesse absehen - es kann nur Nachteile für dich haben gegen eine Lehrkraft vorzugehen. Ein Persönliches Gespräch wäre dem definitiv vorzuziehen. Meiner persönlichen Erfahrung nach lassen es keine Schulen und auch die wenigsten Lehrkräfte auf einen Rechtsstreit ankommen.

LG

Was für eine Straftat ist das

Keine.

Diebstahl ist es nicht, es fehlt die Zueignungsabsicht und sie bestreitet es auch nicht, dass sie es hat, also auch keine Unterschlagung.

Nicht alles, was weggenommen wird, wird rechtlich gesehen entwendet und nicht alles, was man nicht herausgibt, ist rechtlich unterschlagen.

Wenn überhaupt, hast Du vielleicht eine zivilrechtliche Forderung gegen die Lehrerin - aber nur unter Umständen und je nach Bundesland, denn in einigen können nach dem Schulgesetz konfiszierte Gegenstände bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres einbehalten werden.

Andere Gegenstände darf sie Dir zudem gar nicht aushändigen - aber das kann ich so nicht beurteilen, denn Du schreibst nicht, um welche Gegenstände es sich handelt - aber einige darf sie Dir gar nicht mehr geben unter 18 Jahren.

Aber, um einen Ausweg aufzuzeigen, wie wärs, Deine Eltern reden mal mit ihr und gehen hin? Ich nehme an, dass diese diese Dinge - was auch immer es sein mag - bekommen werden.

Das bedeutet jedoch, Du müsstest Deinen Eltern davon erzählen und wenn Du hier schon nicht schreibst, welche Gegenstände das im Grunde sind, kann ich erahnen, Du willst das auch Deinen Eltern nicht sagen.

Letztlich jedoch kommt dabei nichts rum.

Eventuell Diebstahl. Aber selbst wenn es Diebstahl wäre, würde das bei geringwertigen Gegenständen eventuell nicht weiter verfolgt werden. Also was waren das für "Sachen"? Wenn Du sie vor der Anzeige nicht gebeten hast, dir die Gegenstände wieder auszuhändigen, würde eine Anzeige jedenfalls garantiert nicht weiter verfolgt werden.

Ich würde erst mal beim Direktor vorsprechen ob sich das Problem nicht klären lässt und sprich es gleich drauf an das wenn er nichts machen kann das du weitere Schritte einleiten wirst

Wallspotter 
Fragesteller
 07.12.2019, 19:08

die lehrerin ist die direktorin

Audi2013  07.12.2019, 19:11
@Wallspotter

Dann rede mit deinen Eltern und versuch mit dem Eltern Sprecher falls es sowas gibt zu reden. Deine Eltern können einen Brief mit einer Frist aufsetzten das die Sachen innerhalb ein paar tage an dich herausgegeben werden müssen. Sollte das nicht fruchten dann sag es ihr wie es ist .. Geben Sie mir meine Sachen nicht zurück werde ich zur Polizei gehen

Ich würde erst mal noch alles andere ausschöpfen.

Deine Eltern können sich ja bei deiner Lehrerin melden und die Sachen zurückfordern, wenn das nicht hilft (was ich bezweifel), kann man weiter bis zum Schulleiter gehen.

Wenn das alles nicht gelingen sollte, zur Polizei und den Sachverhalt schildern.