Muss man 18 Jahre alt sein um Anzeige bei der Polizei zu erstatten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mitnehmen brauchst du deine Eltern meines Wissens nicht. Zumindest bei uns im Saarland. Allerdings bekommst du ein Formular wo deine Eltern unterschreiben müssen. Also kannst du auch gleich deine Eltern mit hin nehmen.. Sie müssen so oder so Unterschreiben, und wenn du sie mitnimmst geht es weitaus schneller.

Das das in DE so ist, weiss ich, nimmt mich wunder ob es in der Schweiz auch so ist. Darum frage ich. Aber danke trotzdem.

Man muß unterscheiden zwischen Strafanzeige und Strafantrag. Für den Strafantrag braucht es die Volljährigkeit; einen strafbaren Sachverhalt kann eigentlich jeder zur Anzeige bringen. Bei einem Betrugsdelikt kann auch gut ein öffentliches Interesse vorliegen, so dass ein Strafantrag deinerseits gar nicht erforderlich ist.

In Deutschland : ist Betrug ein Straftatbestand gem. §§ 263 StGB und wird von Amts wegen verfolgt.

Staatsanwälte und deren Hilfsbeamte haben solche Straftaten - Offizialdelikte - er erforschen.

Selbst wenn Du hingehst : bist Du nur noch "Beiwerk", wenn Du plauderst, das Ding läuft dann von allein.

Betrug ist kein Spaß !

Also heisst das, dass meine Eltern dann nicht mitkommen müssen?

äähmm nein. Das würde ja heißen leute dürften mit dir machen was sie wollen wenn du ncoh nciht 18 bist, und du könntest nichts dagegen machen

Okay, das stimmt, da hast du völlig recht.

Doch müssen sie.. Mindestens die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Ich selbst habe die Erfahrung gemacht das ich mit einer Freundin zusammen auf der Kirmes war, wir in einer kleinen Gasse gesessen haben weil sie Kopfschmerzen hatte.. Naja, ich bin mir noch ein Bier holen gegangen und sie wurde ziemlich stark Verprügelt. Wir waren bei der Polizei, sie war zu dem Zeitpunkt 17. Dort haben wir ein Formular bekommen was ihre Eltern Unterschreiben mussten. Ihr Vater wollte aber keine Anzeige erstadten weil das sonst nur unötigen Stress (Gericht etc) gäbe. Naja... Somit konnten wir auch keine Anzeige erstatten.