Lebenslanges Wohnrecht erlischt, wenn Wohnung nicht nur vorübergehend verlassen wird

5 Antworten

absolut falsch, da er sonst kontrollieren müsste wann sie daheim ist und wann nicht.... weitergehend ist neben diesem standpunkt der unkontrollierbar ist nur noch eine kleine rechtliche frage zu klären und die wäre ob es neben- oder hauptunterbringung sei.... dennoch kann bei geeigneter argumentation niemals nachgewiesen werden wann man daheim ist und wann nicht, da kein unterhaltungsgebot mit dem eigentümer besteht.... ebenso meldepflicht....

also etwas piano spielen^^ und dem eigentümer erstmal einen formbrief schreiben dass er die unterstellungen lassen soll....

wenn sie nach wie vor in dem haus, bzw. an dieser anschrift gemeldet ist, gilt das als hauptwohnsitz. dann dürfte sie z.b. auch keine weltreise von einigen monaten machen, da meldet man sich schließlich auch nicht ab.

die evtl. klage des eigentümers steht auf sehr wackeligen füßen, da mieter vor gericht immer bessere karten haben und hier auch keine eigentlichen verstöße gegen den mietvertrag vorliegen.

ein vernünftiges gespräch mit dem eigentümer dürfte die beste lösung sein. stelle doch in aussicht, dass deine mutter sich nach einer angemessenen zeit entscheiden wird und damit die sache so oder so geregelt wird. bleibt er stur, soll er ruhig klagen. dann kommt muttern (pro forma) für ein paar wochen wieder zurück und seine klage zerplatzt wie eine seifenblase.

Ein lebenslanges Wohnrecht gilt dann bis zum Tod, wenn es ins Grundbuch eingetragen wurde. Ist dies geschehen? Wenn das lebenslange Wohnrecht nicht ins Grundbuch eingetragen wurde, werdet Ihr Probleme bekommen, dies durchsetzen zu wollen / können. Daher sollte ein lebenslanges Wohnrecht IMMER über den Notar geregelt werden!

So lange deine Mutter in der Wohnung gemeldet ist, kann sie sich aufhalten wo sie will. Theoretisch könnte Sie ja auch 1 ganzes Jahr lang auf eine Reise gehen. Nehmt euch notfalls einen Anwalt!

der eigentümer wird damit nicht durchkommen