Eine Mutter vererbt ihr Haus an eines ihrer zwei Töchter, hat aber noch lebenslanges Wohnrecht. Diese Tochter ist schwer krank und verstirbt. Wer erbt es?

5 Antworten

Der Sohn ist Erbe.

Falls die Tochter zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war, dann ist auch deren Ehemann Erbe (Miterbe). Das heißt, dass das Haus dann der Erbengemeinschaft gehört, die aus dem Ehemann der Tochter und deren Sohn besteht.

Das lebenslange Wohnrecht der Mutter bleibt aber dennoch als Belastung auf der Immobilie bestehen, wenn es im Grundbuch eingetragen ist.

Das lebenslange Wohnrecht bewirkt grundsätzlich keinen Rückfall des Hauses in das Eigentum der Mutter. Es könnte allerdings sein, dass in dem damaligen notariellen Überlassungsvertrag eine Rückübertragungspflicht für den Fall des Vorversterbens vereinbart wurde. Also notariellen Vertrag genau prüfen!


§ 1924 BGB, der Sohn erbt. 

ER erbt mit den Belastungen, also bleibt das Wohnrecht erhalten.

Sohn der Tochter A erbt das Haus, muss aber natürlich auch das lebenslange Wohnrecht gewähren.

Der Sohn vontochter A erbt das Haus aber das Wohnrecht der Mutter bleibt

Wie vererbt man ohne Testament?