Lebenslanges Wohnrecht bei Erbengemeinschaft?

7 Antworten

Geht das denn ohne meine Zustimmung und die meines Bruders? Und was hat das für Auswirkungen, wenn meine Mutter stirbt?

Nun er darf solange er lebt dort wohnen bleiben. Das sind die Auswirkungen.

Ihr müsstet jedoch dem Eintrag zustimmen (denke ich) - Nur, was passiert, wenn ihr nicht zustimmt ?

Eben, ich befürchte dann ist - "Krieg" .

Wenn der Zeitpunkt des Todes deines Vaters nicht mindestens zehn Jahre zurückliegt, kann es sogar bis zur Zurückgabe des Hauses gehen (gegen Auszahlung des Pflichteils natürlich). Da ist mMn echt mit Samthandschuhe dran zu gehen.

Es ist abzuwägen - wie alt ist der Partner wie ist sein Gesundheitszustand was für ein Vermögen besitzt er selbst, Immobilie etc.?

Mein Vater ist bereits seit 12 Jahren tot. Und der neue Partner ist knapp über 60. Er hat sonst keinen Besitz. Aber sie kann doch nicht einfach ohne die Zustimmung ihrer Kinder ein Wohnrecht eintragen lassen, oder? Zumal wir einem Eintrag ohnehin nicht zustimmen würden. Und richtig vermutet: es gäbe Krieg, deshalb macht sie alles im Alleingang. Wir möchten das Haus nach ihrem Tot eigentlich verkaufen. Und wenn einer Wohnrecht hat, sieht das Ganze nicht mehr so einfach aus...

@Chris1276

Da hast Du ja absolut Recht - nur Recht haben und Recht bekommen sind halt in Deutschland zwei Paar verschiedene Schuh .

Ich denke, sie könnte ihm sogar ohne Probleme ihren Anteil am Haus überschreiben - vererben. Was doch sicher nicht besser wäre. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er dann wesentlich höhere zu Erbschaftssteuer zahlen hätte. Aber er hätte im Gegenzug die Möglichkeit eine Zwangsversteigerung zu betreiben um das gemeinsame Haus wirtschaftlich zu teilen zu betreiben. Oh,oh gar nicht gut....

Ob sie ihm sogar allein ein Wohnrecht einräumen kann, glaube ich zwar nicht, sollte aber durch einen Notar bestätigt/geklärt werden.

So wie ich es sehe, gibt es da keine "Alleingänge".

Das Wohnungsrecht bzw. Wohnrecht kann nur zu Lasten des gesamten Grundstücks bestellt werden. Ohne eure Mitwirkung geht das nicht.

Und was hat das für Auswirkungen, wenn meine Mutter stirbt?

Dann wäre er danach immer noch Berechtigter des Wohnungsrechts, wenn er sie überlebt.

Herzlichen Dank für deine Antwort!

Davon ausgehend, dass es ein gültiges Testament oder Erbvertrag gibt und weiterhin davon ausgehend, dass ihr alle Drei im Grundbuch entsprechend eurer Erbquote eingetragen seid, könnt ihr als Erbengemeinschaft dem Wohn- oder Nießbrauchrecht nur gemeinschaftlich zustimmen. Deine Mutter kann also nicht allein entscheiden, sie braucht eure Zustimmung. Nießbrauch oder Wohnrecht ist übrigens eine sehr ungute Sache. Bloß nicht zustimmen!

Davon ausgehend, dass es ein gültiges Testament oder Erbvertrag gibt und weiterhin davon ausgehend, dass ihr alle Drei im Grundbuch entsprechend eurer Erbquote eingetragen seid, könnt ihr als Erbengemeinschaft dem Wohn- oder Nießbrauchrecht nur gemeinschaftlich zustimmen. Deine Mutter kann also nicht allein entscheiden, sie braucht eure Zustimmung. Nießbrauch oder Wohnrecht ist übrigens eine sehr ungute Sache. Bloß nicht zustimmen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Und ihm ihren Anteil überschreiben geht ohne euere Zustimmung auch nicht. Selbst wenn es dann Krieg gibt: sagt NEIN!

Das ist aber eine blöde Entscheidung deiner Mutter. Wenn ihr das Haus verkaufen wollt, hat er ein lebenslanges Wohnrecht, das kriegst kaum los, Wertminderung. Das könnt ihr dann eigentlich erst verkaufen wenn er mal hops gegangen ist, und wenn er nicht grade schon 90 ist, kann das dauern. Normal wäre eigentlich wenn sie ihren Erbteil an euch, ihre Kinder vermacht, dann gehört euch beiden 50%. Aber wenn er noch einen Erbteil kriegen würde, das ginge natürlich auch, mit ihrem Anteil kann sie schließlich machen was sie will. Dann könnten alle 3 Parteien verkaufen, da wärt ihr immerhin nicht komplett ver****t. So hättet ihr die Kosten mit zu tragen am Haus aber er würde kostenlos drin wohnen. Aber, ein Wohnrecht kann nicht ohne die Zustimmung aller Eigentümer eingetragen werden, und da ihr Eigentümer seid, kann sie das auch nicht einfach so. Passt trotzdem auf, denn an sowas sieht man schon dass sie recht komische Ideen hat, wer weiß was der noch einfällt. Im Alter werden sie oft immer blöder und blöder. Leider.

Was ist daran "blöd", wenn eine Frau ihren Partner absichern will ? Hat nicht jeder das Recht das eigene Leben so zu leben wie er es gerne möchte ?

Die Kinder bleiben ja voll erbberechtigt, so ein Wohnrecht blockiert nur einen eventuellen Verkauf der Immobilie.

Wer weiß, vielleicht möchte er auch später gar nicht allein dort wohnen bleiben, oder kann es noch. Da heißt es wohl ab zu warten und Tee trinken.

Ohne eure Zustimmung geht das vermutlich nicht. Im Alleingang wird sie daher zum jetzigen Zeitpunkt scheitern.

Sie kann aber ein Testament schreiben bzw. notariell beurkunden, dass eben jenem Lebensgefährten bei ihrem Erstversterben ein Wohnrecht einzuräumen ist,

sie kann auch euch als Erben einsetzen und dem Lebensgefährten dies als Vermächtnis zukommen lassen.

Sie kann den Lebensgefährten als Vorerben einsetzen.

Es gibt viele Möglichkeiten und mit ihren 75% sitzt sie am finanziell besserem Hebel.

Bleibt also wirklich nur abwarten, Tee trinken, und nicht so bockig sein.

Vielen Dank für deine Antwort!