Mutter im Pflegeheim Sozialamt will Abgeltung für Wohnrecht . Wie wird dies berechnet? Darf das?

7 Antworten

Wenn die es nicht dürften, würden sie es nicht tun.

Schließlich würde sie da umsonst wohnen und Sozialhilfe ist teuer.

Ja das dürfen sie.

Lasst euch beraten, ersteinmal bei der Sozialarbeiterin des Altenheims.

Oder bei Beratungszentren für Senioren, gibt es meist in jeder größeren Stadt von der Caritas oder Ähnlichen Einrichtungen.

Oh weh. Das ist schlecht! Dieses verdammte Wohnrecht hat manchen schon das Kreuz gebrochen.

Die Wohnung solltest du vermieten und die Miete wird dann verrechnet. Wie genau, kann ich dir nicht sagen, aber es orientiert sich am Wert der Wohnung und dem Mietsatz der Gemeinde.

Wir haben das Wohnrecht (meine Eltern) so geändert, dass es erlischt, sobald sie nicht mehr in dieser Wohnung leben.

Wolpertinger  29.11.2009, 19:56

Ist das Haus, bei eintritt der Pflegebedürftigkeit nicht schon 10Jahre überschrieben, fehlt es aber trotzdem wieder in das Vermögen des zu Pflegenden zurück und wird mit angerechnet.

swallowtail  29.11.2009, 19:57
@Wolpertinger

Ja, das kommt auch hinzu. Du hast recht.

ja , dürfen sie....alle schenkungen und übertragungen der letzten 10 jahre werden berücksichtigt....in deinem fall wir vom ortsüblichen mietspiegel eine abgeltung berechnet, solange sie lebt.den hast du dann zu entrichten.

Das würde ich mit einem Fachanwalt klären, dann ist der Rat sicher...