Zwangsversteigerung eines Hauses, mit Problem?
Angenommen man hat für ein Haus einer Person ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt . Doch dann muss das Haus Zwangsversteigert werden. Was passiert jetzt mit dem Wohrecht ? Wird es übernommen oder erlischt es einfach ?
9 Antworten
Da es dich nicht betrifft, ist das Haus den Eltern und die Oma hat Wohnrecht?
Eine Zwangsversteigerung mit Wohnrecht wird in der Regel von einem Gläubiger (= die Bank) betrieben.
Der Berechtigte kann also mit etwas Glück noch Geld erhalten, hierfür muss der Ersteigerungserlös aber größer Schulden plus Gebühren sein.
Die Chance , dass das Wohnrecht im Rang VOR dem Gläubiger steht: ist gegen Null
Daher ist in solchen Konstellationen ein rechtzeitiges, ehrliches Gespräch die bessere Alternative.
Wenn er der Berechtigte ist und Schulden hat: betrifft es nicht den Eigentümer
Ist er der Eigentümer mit Schulden: sollte er über eine Schuldnerberatung nachdenken, mit dem Berechtigten das Gespräch suchen und evtl das Haus zurück übertragen oder rechtzeitig verkaufen. Bevor die Zwangsverwaltung eingetragen wird.
Hier wäre zu prüfen, ob der Bank in Abtl. III der Vorrang vor dem in Abtl. II eingetragenen Wohnrecht eingeräumt wurde.
Ist dies wenig wahrscheimlich nicht der Fall, wird das Recht in Geld abgefunden, falls aus dem Versteigerugnerlös dafür etwas übrig bleibt.
Wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, dann bleibt es bestehen und das Haus bringt bei der Versteigerung nur einen Bruchteil des eigentlichen Wertes.
Das ist insofern Unsinn, als dass Rechte einen Rang haben und keine Bank gibt Geld, wenn sie nicht den Vorrag vor dem Wohnrecht bekommt.
Das wäre jetzt ein Spezialfall. Für mich klingt es hier so, als hätten Eltern das Haus auf die Kinder überschrieben mit eingetragenem Wohnrecht und die Kinder gingen später pleite.
Nein, das ist der Normalfall. Ohne Pfandrecht vollstreckt es sich nicht so leicht am Häuschen und ohne VORRANGIGES Pfandrecht kein Kredit auf die Hütte.
Klar soweit?!
Bei Insolvenz der Eigentümer und einem Titel kommt man dort auch ohne Pfandrecht hin …
Wenn man so pleite ist, hat man meist vorher einen Grundpfandkredit gehabt....
Da werden die Leute mit Wohnrecht aber nicht zustimmen, wenn das Pfandreecht nen niedrigeren Rang haben soll.
Jetzt brigste das aber völlig durcheinander. Das Pfandrecht hat VORRANG, sonst keine Kohle von der Bank. ;)
Aber damit das Pfandrecht Vorrang kriegen kann, braucht es die Zustimmung der Person mit dem Wohnrecht. Und die wird sie nicht geben.
Da das meist die Eltern sind und das liebe Kind das Geld ja braucht, sieht das in der Realität wohl ganz ganz anders aus, als Du glaubst.
Beruflich 4 Jahre Grundbuchamt, 10 Jahre Hypotheken, (heute IT-Berater bei Banken und Versicherungen).... jetzt kommst Du.
Mit der Praxiserfahrung liegst du ohne Zweifel vorne.
Das hängt von der Rangfolge im Grundbuch ab. Wenn das Wohnrecht vor der Gundschuld des betreibenden Gläubigers eingetragen ist (eher selten) bleibt es bestehen. Wenn das Wohnrecht nach der Grundschuld eingetragen ist, erlischt es im Normalfall.
Bei nachrangigen Wohnrechten gibt es allerdings den Sonderfall des Doppelausgebotes, nachzulesen in § 9 Abs. 2 EGZVG und § 59 Abs. 2 ZVG. Ich will es nur der Vollständigkeit halber erwähnen, da es nicht wirklich die Aufhebung des nachrangigen Wohnrechtes verhindert.
Das hier zu erläutern würde den Rahmen sprengen. Das soll ein Rechtsanwalt machen, wenn's interessiert.
Sofern das Recht im Grundbuch eignetragen ist und aus einem nachragigen Recht heraus versteigert wird, bleibt das Wohnrecht bestehten und der Meistbietende muß das Recht gegen sich gelten lassen.
Im Regelfall rangieren solche Rechte aber nach Eintragugnen z.B. für Banken aus denen heraus die Zwangsversteigerung betrieben wird.
In solchem Falle erfährt das Wohnrecht eine Bewertung durch den Gutachter.
Bleibt aus dem Versteigerungserlös genügend übrig, wird das Recht daraus mit Geld abgefunden.
Bleibt nichts übrig, dann geht das Recht in jedem Falle unter.
Ist ein Wohnrecht vorrangig im Grundbuch eingetragen - was relativ selten ist, weil die Bank die Geld gibt den Vorrang für Grundschulden will - bleibt das Recht bestehen.
Ist es nachrangig dann fällt es raus
Fragen sie die Schutzgemeinschaft für Bank und Sparkassenkunden eV
Es betrifft in der Tat nicht micht aber einen Freund von mir der lebenslanges Wohnrecht besitzt und der die Bank im Nacken sitzt.