Mutter 91 Jahre und Dementz. Ist im Altenheim hat Pflegestufe 2. Habe Betreuungsvollmacht bin der Sohn. Kann ich mir in unserem Haus ein Lebenslanges Wohnrecht?

6 Antworten

Entschuldigung  Habe es nicht richtig geschrieben.

Für mich möchte ich das Wohnrecht eintragen lassen.Wohne in Rheinland-Pfalz. Mutter 91 Jahre seit diesem Jahr im Heim hat Pflegeberufe 2.Ist früher schon mit ihr alles abgesprochen gewesen.Sie hat nur Mündlich dem ganzen zugestimmt.Wir hatten vergessen es Schriftlich und vor allem vom Notar zu machen.Hab vom Gericht auch die Vollmacht meine Mutter zu betreuen.Schriftlich.Wohne schon immer in dem Haus.Das Haus gehört Mutter.Ich bezahle Miete dafür.Zahle auch noch Kosten ans Heim.

Geht das jetzt nachträglich noch.Mir ein Lebenslanges Kosten loses  Wohnrecht eintragen zu lassen.

Oder was kann ich machen.

Bin das einzige Kind und Erbe auch später alles.

Es dreht sich aber jetzt um das Wohnrecht  .

Danke Euch Rechtherzlich für Eure Hilfe.

Wenn du das einzige Kind bist und das Haus sowieso erbst brauchst du dir auch kein Wohnrecht eintragen zu lassen, wozu?

Also bist du doch Betreuer. Dann will ich meine Antwort von oben ergänzen: Es würde sich um ein Insichgeschäft handeln, das du nicht abschließen kannst. Das Betreuungsgericht müsste einen Ergänzungsbetreuer bestellen und es wäre eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich. Die würde hier aber nicht erteilt werden, da wohl unentgeltlich.

Das ist möglich, wenn die Vollmacht zum einen notariell beurkundet wurde und zum anderen du von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit bist. Beachte aber, dass es sich hierbei ggf. um eine Schenkung handelt. Natürlich muss deine Mutter auch Alleineigentümerin sein, sonst muss noch der Miteigentümer mitwirken.

Ich gehe davon aus, dass du mit Betreuungsvollmacht eine tatsächlich rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht meinst und nicht deine Bestellung zum Betreuer. Denn dann wird es komplizierter.

Welche Mutter erlaubt ihrem Sohn bei ihrer Erteilung einer Vorsorgevollmacht, nicht nur in ihrem Sinn Entscheidungen und Rechtsgeschäfte herbeizuführen, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage ist, sondern auch, dass der Bevollmächtigte sich damit jederzeit selbst bereichern darf, bis für sie nichts mehr übrig wäre?

Wer kauft wohl ein mit Wohnungsrecht beschwertes Haus, wenn ihre Pflegekosten einen Verkauf erforderlich machen würden?

Mit anderen Worten, eine Befreiung von den Beschränkungen des Insichgeschäfts, § 181 BGB, müsste in Kenntnis dieses Risikos bei Vollmachterteilung ausdrücklich zugelassen worden sein.

Ja und was habe ich geschrieben? Die Befreiung vom § 181 BGB muss natürlich ausdrücklich erfolgen, ist jedoch in den meisten Generalvollmachten enthalten.

Das wäre dann ein Insichgeschäft. Das bedürfte der gesonderten Erlaubnis durch das Vormundschaftsgericht. Wahrscheinlich muß dann auch noch ein Ergänzungspfleger bestellt werden.

Nach meiner Einschätzung kannst Du Dir aber einen solchen Antrag sparen da ihm nicht zugestimmt werden würde. Das Wohnrecht zu Deinen Gunsten würde das Vermögen der Mutter schmälern ohne dass dem eine Gegenleistung gegenüber steht. Eine solche Schenkung an den Betreuer ist nicht genehmigungsfähig.

Guten Tag zusammen.Habe alles von Euch allen gelesen.Man was ist das Kompliziert alles.Möchte mich nicht bereichern oder beschenken dafür das ich meine Mutter gepflegt habe.Es ist alles im Sinne von Mutter.Habe immer alles zum Wohle der Eltern erledigt.Habe nur Angst gehabt das ich aus dem Haus raus muß.Weil unsere Kanal wird gemacht.Da Mutter und ich nicht über das nötige Geld verfügen.Möchte ja sogar die Gelder von Heim später die Beerdigung sogar den Kanal auf miniraten abzahlen.Falls die Gemeine und alle anderen mitspielen.Das weiß ich jetzt noch nicht.Deswegen das Wohnrecht.Das ich eine Wohnung habe und nicht auf der Strasse lande.Ja stimmt hätte man alles viel früher machen sollen und auch Notariel.Hab wohl den Schwarzen Peter.Danke Euch allen für die Hilfe.Habe Mutter gepflegt bis sie 90.dreivierten war dann konnte ich nicht mehr da ich alles rund um die Uhr alleine gemacht habe ohne Hilfe.Da habe ich gelebt immer in dem Haus jetzt habe ich Angst raus zu müssen.Ja man muss sich mit den gesetzen auskennen wie ihr.Ich kenne mih leider nicht aus.Danke Euch Rechtherzlich .Das ihr mir Helfen möchtet.Alles was ich gemacht habe Arbeit und Geld steckt in diesem Haus.Es ist nicht viel Wert.Grundstückspreise sind bei uns im Keller.Das geht sowieso alles fürs Heim drauf und ich verliere mein Zuhause.Nur deswegen das Wohnrecht.Wollte nur drin Wohnen bleiben ein Dach über dem Kopf und nicht irgendwann als Wohnsitzloser unter der Brücke zu landen.

Die Kosten was die bestimmt wollen für den Kanal.Denke nicht das die mir das Stunden.

Denke die schmeisen mich aus dem Haus.

Nicht Gerecht das ganze.

@Langer19

Du hast Angst, daß das auf eine Zwangsversteigerung des Grundstücks hinaus läuft. Ein Wohnrecht könnte die ohnehin nicht verhindern. 

Nein, nicht kraft einer Vorsorge- oder gar Betreungsvollmacht. Dem steht § 181 BGB Insichgeschaäft entgegen: Im Recht der Stellvertretung sind Insichgeschäfte nur zulässig, wenn die beteiligten Vertragspartner dem Vertreter das Selbstkontrahieren explizit gestattet haben oder aber das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.

Die Eintragung eines eigenen Wohnungrechtes zu Gunten des Bevollmächtigten stellt hingegen - im Ggs. zu einem Verkauf zur Deckung der Pflegekosten - weder eine Handlung für die Vollmachtgeberin dar noch ist diese lebzeitige Schenkung (fiktiver Jahresmietwert mal stat. Lebenserwartung des Begünstigten) gemutmaßter Wille einer erteilten Handlungsvollmacht.

Demenz meint allerdigns keine Geschäftsunfähigkeit. Würde ein Notar - bei diesem Rechtsgeschäft ist seine Beurkundung zwingend erforderlich - die Einsichtsfähigkeit der Eigentümerin in diese schenkungsweise Eintragung eines Wohnungsrechts ins Grundbuch erkennen, stünde dem nichts entgegen.

Selbstverständlich unterläge der Schenkungswert einer Pflichtteilsergänzung etwaiger Erben n. Maßgabe des § 2325 I, III BGB.

G imager761

Wie lautet die Frage? Möchtest Du für Dich im Haus Wohnrecht auf Lebenszeit oder für Deine Mutter?