Wann erlischt Lebenslanges Wohnrecht?

7 Antworten

Wenn es keinen Erben gibt, kommt das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde für die Beerdigung auf. Außerdem wird dann die Wohnungseinrichtung verwertet und entsorgt. Der Vermieter hat ein Anrecht auf seine Miete so lange die Wohnung ihm nicht ordnungsgemäß übergeben wurde.

schleudermaxe  12.02.2010, 08:58

Da kann aber etwas nicht stimmen, da ein Wohnrechtnehmer eben keine Miete bezahlt. Es gibt auch keinen Mietvertrag.

Padri  12.02.2010, 10:31
@schleudermaxe

Stimmt, das da was mit der Antwort nicht stimmt. Nach der Beerdigung hat auch niemand gefragt. Dass Ordnungsämter diese bezahlen, wäre mir neu. Hier ging es um Räumung, nicht um Beerdigung.

Lebenslanges Wohnrecht, eine Dienstbarkeit im Grundbuch , Abt. II, erlischt, nachdem die Löschung beantragt wurde. Nach Tod des Inhabers der Dienstbarkeit muss der Eigentümer unter Vorlage der Sterbeurkunde die Löschung beantragen. Die Räumung der Wohnung kann erst nach Klärung des Erbfalls vorgenommen werden und obliegt entweder den Erben oder den kommunalen Behörden bzw. im Interesse des Eigentümers durch den Eigentümer, wenn es keine Erben oder eine Erbausschlagung geben sollte. Dem Eigentümer stehen die Nebenkosten aus der Wohnung zu, solange diese nicht geräumt ist. Sollte die Wohnung noch nicht geräumt sein, wenn die Löschungsbewilligung vom Grundbuchamt bereits erteilt wurde, hat der Eigentümer bis zur Räumung ein Recht auf ine Nutzungsentschädigung, die er eventuell aus seinem Vermieterpfandrecht bedienen könnte, wenn es keine Erben gibt.

Ein lebenslanges Wohnrecht gilt ein leben Lang, wie es das Wort schon sagt. Wenn keine Erben mehr nach dem Tot vorhanden sind ist der nächste Haus- oder Wohnungseigentümer für die Räumung der Wohnung zuständig und bleibt dann auch im allgemeinen auf die Kosten sitzen. Wohnungseigentümer kann auch die Stadt bzw. Gemeinde sein.

Wenn es keine Erben oder freiwilligen gibt, wird das wohl die Gemeinde bzw. Stadt erledigen...

Also, es gibt zwei Arten von Wohnrecht. Das eine erlischt mit dem Auszug und das andere mit dem Tod. Schaue in die Urkunde und lasse Dich ggf. vom Rechtspfleger beraten.

Für den Fall der fehlenden Erben geht das Vermögen über auf den Staat (die Gemeinde/Stadt), der ja auch für das Begräbnis aufkommen muß. Frage auch zu diesem Punkt den Rechtspfleger beim AG. Viel Glück.