Lebensgefährte verursacht Schaden, Haftpflicht zahlt nicht

6 Antworten

Hallöchen,

es kommt auf die Versicherungsbedingungen an, das Klein gedruckte, das kaum jemand liest!

In älteren Verträgen ist die Haftung gegenüber Verwandten und Familienmitgliedern, dazu gehören auch Lebenspartner Gemeinschaften (häusliche Gemeinschaft), ausgeschlossen. Hier wurde und wird oft Mißbrauch (Versicherungsbetrug) betrieben.

Eventuell lässt sich, mit Hilfe des Versicherungsvertreters der den Abschluss machte, etwas auf Kulanz machen.

Grüße

DerHans  11.02.2014, 13:16

"Kulanz" ist im § 823 nicht vorgesehen.

Es gibt allerdings immer wieder "Mauscheleien" um neue Verträge zu bekommen. Generell handelt es sich dabei um Betrug. Der "Vertreter" spielt dabei mit seiner beruflichen Existenz.

Da ihr einen gemeinsamen Haushalt führt, ist der Schaden als Eigenschaden zu betrachten. Die Ablehnung der Haftpflichtversicherung ist daher berechtigt.

Solche Schäden (Schäden von Personen in häuslicher Lebensgemeinschaft untereinander) sind aus gutem Grund in den meisten Versicherungsbedingungen ausgeschlossen!

Wenn ihr zusammen lebt, hättet ihr euch die Prämie für zwei Policen sparen können. Ihr könnt euch nicht gegenseitig haftbar machen. Das wird immer als Eigenschaden abgewickelt.

Sonst würde in Zukunft jeder häusliche Schaden über eine Versicherung abgewickelt.

Eine Haftpflichtversicherung soll existenzbedrohende Risiken abdecken. Für solche Bagatellen ist das eigentlich nicht gedacht.

Nein, das war fahrlässig.