Zahlt Haftpflicht bei versehentlich zertretener Brille?

4 Antworten

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Haftung fuer einen schaden setzt immer ein verschulden voraus. Wenn man irgendwo läuft muss man nicht damit rechnen, dass eine Brille auf dem fussboden liegt. Insofern hast du den " schaden" weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht, ergo bist du auch nicht zum Ersatz verpflichtet. Da eine Haftpflichtversicherung nur schaeden ersetzt fuer die eben diese haftungsgrundlage besteht wird sie diesen " schaden" nicht uebernehmen. Dein Freund hat diesen schaden selbst verursacht, auch wenn es aus Ungeschicklichkeit war.

Eine Brille hat auf dem Fußboden nichts verloren. Da trifft dich keine Schuld. Also wird deine Haftpflichtversicherung die Regulierung ablehnen. Auch wenn die Brille ihm runter gefallen ist, wird von ihm verlangt, sie wieder aufzuheben. Bei Brillen, handys, iphones usw. ist die private Haftpflicht sehr allergisch und prüft 200-prozentig.

mrsketchup 
Fragesteller
 27.12.2011, 12:18

Dass er verpflichtet ist sie aufzuheben ist klar, aber er ist ja gar nicht mehr dazugekommen, da ich quasi im selben Moment zur Tür reingerauscht bin. Wird das denn nicht berücksichtigt?

allianzer  30.12.2011, 00:36
@mrsketchup

Worin siehst du denn dein verschulden????

Moin. Ich würde sagen, dass hier niemand zahlt. Die Brille aufm Boden ist grob fahrlässig. Dein Drauftreten, ein Zufall und Deine Zahlungsverpflichtung = 0. Passiert halt. P.s. Der Rahmen ist das Billigste an ner Brille. Der Depp kann froh sein, dass die Gläser noch heile sind.

Eigentlich ja denn für sowas ist sie ja geschaffen.Sie kann ja auch auf andere Art kapput gegangen sein !.......?----!

allianzer  30.12.2011, 00:34

Lassen wir die Versicherung mal außen vor, bist du dann immer noch der Meinung die Fragestellerin muesste die Brille bezahlen???

Anton96  30.12.2011, 21:53

Deine Sichtweise ist etwas beschränkt, eine Haftlichtversicherung ist auch dafür da eine vor ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen. Zahlen muss sie nur wen auch der Gesetzgeber eine Schadensersatzanspruch vorsieht. In diesem Fall sehe ich beim besten Willen keine Grund für eine Schadensersatzpflicht.