Handwerker verursacht Schaden - wer haftet wenn keine Betriebshaftpflicht vorhanden ist?

6 Antworten

Im Rahmen seiner Obhuts-, Sorgfalts- und Anzeigepflicht hat der Mieter gemäß § 278 BGB auch das Verschulden von Personen zu vertreten, die auf seine Veranlassung hin mit der Mietsache in Berührung kommen. Zu diesem Kreis der Erfüllungsgehilfen des Mieters zählt der BGH „Betriebsangehörige, Verwandte, Gäste, Kunden, von ihm beauftragte Handwerker, Transporteure“.

Wenn sich der Vermieter aus Deliktsrecht (§ 823 BGB) gegenüber den Handwerker nicht befriedigen kann, wird er sich an den Mieter wenden.

jenshiller  09.09.2019, 17:09

*Wow*, das hätte ich nicht gedacht.

Vielen Dank

wie könnte denn ein Schaden am Gebäude entstehen? Unwahrscheinlich. Wenn man als Mieter z.B. Fliesen verlegen will, muss der Vermieter zustimmen, auch bei Parkett oder Laminat - denn das heisst, dass im Endeffekt die Türlänge nicht mehr passt, d.h. die Türen abgeschliffen werden müssen. Auch hier ist kein Gebäudeschaden zu erwarten. Sollte der Handwerker einen Schaden verursachen, kann man immer noch einen Abzug von der Rechnung vornehmen.

Grundsätzlich haftet immer erst der Handwerksbetrieb. Egal ob der eine Haftpflicht hat. Die Haftpflicht hat mit der Haftung nix zu tun.

Vielen Dank - doch da gibt es wohl sehr unterschiedliche Sichtweisen. Handwerker in meinem Haus (gemietet) bohrt Stromleitung an - großer Schaden entsteht. Handwerker haftet hat aber keine Versicherung und kein Geld - muss ich dem Vermieter den Schaden ersetzen - hafte ich sozusagen für das Handwerkerversagen?

Im prinzip der verursacher, hat er kein Geld muss man klagen,bis alles zusammen gepfändet ist