Freundin von mir wirft versehentlich mein Motorrad um. Übernimmt das ihre Haftpflicht?

8 Antworten

Hallo,

ja, ihre private Haftpflichtversicherung oder die ihrer Eltern kommt für solche Schäden auf.

Sei dir aber versichert, dass sie sich von der Versicherung genau diese Skepsis, dieses Hinterfragen und diese Ablehnung wie hier in den Antworten und Kommentaren gefallen lassen werden muss.

Die Story muss hieb- und stichfest sein ;-)

Ich habe in über 25 Jahren Motorradfahren schon einige Motorräder liegen sehen, aber noch nicht ein einziges aus dem von dir genannten Grund.

Eine Person, die derart gegen ein Motorrad fällt, dass es über den Seitenständer zur anderen Seite hin umfällt, muss sich selbst dabei ziemlich wehgetan oder sogar verletzt haben.

Viele Grüße

Michael

Ich finde es super, dass eine Freundin von dir, dein beschädigtes Motorrad umgeworfen hat.

Dann hast du ja wieder ein paar Euros für die Reparatur gespart.

Du meinst ihre Privathaftpflicht ?
Hat sie den eine ?

Ihre KFZ-Haftpflicht hat damit nichts zu tun.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Schaden nicht durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstanden ist ...




Nein, dadurch ist der Schaden nicht entstanden.

@SullivanTV

Das musst Du nicht mir sagen, sondern sie muss es ihrer Versicherung unmissverständlich klarmachen  .
Es gibt nämlich die 'Benzinklausel' d.h. Schäden durch den Gebrauch eines KFZ sind nicht versichert.
Beim Krad zählt da vielleicht schon das einfache draufsetzen als 'Gebrauch'.

Ansonsten ist das ein Fall für die Privathaftpflicht des Schadenverursachers (abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung) - also derjenigen der 'anderen' Freundin.
Und es geht nicht um Deine Sicht wie etwas passiert sein könnte, sondern darum, wie es der SB bei der Versicherung 'verstehen' will.
Leider kommt es häufiger vor, dass versucht wird hier zu 'betrügen'.
Und dann könnte die Versicherung schon überlegen, ob es durch eine einfaches 'versehentliches' Anstoßen eines korrekt abgestellten Motorrads zu diesem Schadenbild kommen kann.
Ein 'bewußtes' Umstoßen wäre nämlich nicht versichert ...

Das hängt aber sicher auch am Gewicht der Maschine und dem Gewicht der 'anderen Freundin' ...

@AnReRa

Nur ums klarzustellen: die Benzinklausel kommt hier sicherlich nicht zum Tragen:

Erstens ist die Freundin weder Halterin noch Eigentümerin noch Besitzerin noch Führerin des Motorrads gewesen.

Und zweitens ist das versehentliche Umstoßen des Motorrads sicher nicht als Gebrauch oder Nutzung des Fahrzeugs zu werten.

@Loroth

und zweitens ist das versehentliche Umstoßen des Motorrads sicher nicht als Gebrauch oder Nutzung des Fahrzeugs zu werten.

Das Problem ist doch  - wie schon in einem anderen Kommentar zu lesen - dass die Fußraste bei einem K-Rad durch einfaches Umfallen i.d.R. nicht abbricht.
Deshalb war die Fußraste ggf. schonbeschädigt oder die Maschine wurde - notfalls auch unrechtmäßig - ein paar Meter bewegt.
Und letzteres reicht beim KFZ zur Anwendung der Benzinklausel.


Der Fall:

[...]
Die Fahrgemeinschaft ist unterwegs zur Arbeit, die Zeit wird knapp.
Zu allem Überfluss neigt sich der Zeiger der Benzinuhr dem unteren Ende zu.
Also noch mal schnell an die Tankstelle und auffüllen. Der Beifahrer
tankt und bezahlt. Unterwegs macht das Auto schlapp. Nach Kontrolle der Quittung stellt sich heraus, dass der Beifahrer statt Diesel Benzin getankt hat.
[...]
Die Privathaftpflicht hat sich - vor Gericht - erfolgreich auf die Benzinklausel berufen dürfen, obwohl der Beifahrer niemals das Steuer in Händen hielt ...


Ohne etwas unterstellen zu wollen, hört sich das für mich eher wie ein versuchter Versicherungsbetrug an. Ein ordnungsgemäß abgestelltes Motorrad durch Stolpern zum Umfallen zu bringen halte ich für sehr unwahrscheinlich. Und ich schätze mal, dass die Fragen der Versicherung auch in diese Richtung gehen würden.

Naja, solange er mit dem Betrug durchkommt ist ja alles gut.

Was glaubst du denn wie Beamte und Politiker betrügen und korrupt sind.... aber bei Privatpersonen, da ist das immer total tragisch.....

@JawaCZ634

Nein, da ist überhaupt nichts gut dran.

kanns mir schon gut vorstellen. wenn es nur nen seiten´ständer hat und man an die seite stößt auf der der ständer ist, dann kanns umkippen

@haltderda

Das Motorrad ist über den Ständer hinweg gekippt. Also nach links hin umgekippt.

Ausnahmweise kein Versicherungsbetrug :) Sie ist rechts neben meinem Motorrad hergelaufen Richtung Haustür und dabei gegen mein Motorrad geknallt. Das Motorrad ist dabei nach links rübergekippt. Ich selber habe es nicht gesehen. Sie ist daraufhin heulend mit meiner Fußraste in der Hand reingekommen.. :D

@SullivanTV

Also wenn du der Versicherung erzählst das beim normalen umkippen die fussraste abgebrochen ist, hast du schon verloren. Weißt du eigentlich wieviel kg so eine fussraste aushalten mus. Da kannst du das Motorrad aus 5m Höhe auf die fussraste fallen lassen und sie wurde sich nur verbiegen. 

Abbrechen wurde sie nur bei einem Sturz beim fahren, da da dann de Geschwindigkeit und der Druck stimmt. 

Also uberleg dir was du der Versicherung meldest. 

Aber das die fussraste beim umkippen abbricht- ist zu 100% versicherungsbetrug

@mario795

@mario795:

Es KANN sehr wohl sein, dass aufgrund unglücklicher Umstände eine Fußraste beim Umfallen des Motorrads abbricht (Aufprallwinkel, Schwung, Gewicht, Untergrundbeschaffenheit, etc.).

Es KANN aber auch sein, dass die Fußraste bereits vor-beschädigt war oder eine Materialermüdung vorlag und sie dadurch beim Umfallen gebrochen ist, das Umfallen an sich also gar nicht der ausschlaggebende Grund war.

Es kann demnach aber NICHT sein, dass nur aufgrund einer abgebrochenen Fußraste keine andere Deutung als ein Versicherungsbetrug möglich ist.

@Loroth

Was die Fußraste angeht hat du sicher Recht, aber versuch mal ein Motorrad absichtlich umzuwerfen. Das ist nicht so einfach, als dass man es durch ein Dagegenstolpern schaffen könnte. Und das wissen natürlich auch die Versicherer.

@ProRatione

Es ist doch gar nicht die Frage, dass ein Motorrad nicht einfach so mal umfällt.

Aber keiner von uns hier kennt die genaue Situation vor Ort, so dass man mit Sicherheit weder sagen kann, DASS das Motorrad vom Anrempeln umgefallen ist noch dass das NICHT sein kann.

Gerade deswegen ist es aber fahrlässig, den TO mit vermeintlich definitiven Aussagen ("Eine abgebrochene Fußraste? Das KANN nur ein Versicherungsbetrug sein!") zu verunsichern und im schlimmsten Fall ihn so zu einer unwahren Schilderung zu verführen, in der Hoffnung, dann den Schaden ersetzt zu bekommen.

@mario795

mir ist mal ein auto rückwärts an der ampel auf den vorderreifen gefahren woraufhin ich umgekippt bin.fußraste war ab

@Loroth

Dann soll er die fussraste einfach nicht mit angeben.

Sorry wenn ich es so deutlich sage. Aber ich fahre seit über 25 Jahren auf Motorräder. Die fussrasten sind das was am festesten mit dem Rahmen verbunden ist. Überleg doch mal, die müssen ein Gewicht aushalten. Stell dir einen Motorradfahrer mit 150kg vor der da raufsteigt und dann bricht cdas teil ab. Sowas darf es garnicht geben. Selbst wenn sich ein 150 kg Mann darauf rumspringt muss das teil halten. Mir sind in meinem leben schon einige Maschinen umgekippt, bei sehr hoher Geschwindigkeit weg gerutscht und bauartbedingt landet fast jede Maschine auf der fussraste- aber niiieeee ist mir eine abgebrochen. Höstens mal verbogen.

Also sorry das ich es da ganz stark bezweifelt.

Die Maschine hat gestanden und ist wohl einfach nach links gekippt. Da kann doch nicht das stabilste Bauteil an der Maschine abbrechen. 

Wenn das Tatsache passiert ist so, würde ich mir diesen Hersteller niemals wieder kaufen.

Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung hat,kommt die auch auf. Aber ausschlaggebend ist,was Ihre Versicherung alles enthält.