Mit Vaters Auto gegen Randstein...zahlt meine Haftpflicht?

5 Antworten

Nein Schäden die durch Nutzung eines Kraftfahrzeuges entstehen sind in einer PHV durch die sogenannte "Benzinklausel" ausgeschlossen.

Wenn für das Fahrzeug vorhanden, kann eine dortige Vollkasko in Anspruch genommen werden, ob dies aber lohnt bei einem Bordsteinkontakt unter Berücksichtigung einer evt. vorhandenen SB, und Schlechterstellung im SFR ist fraglich.

Nein nur Vollkasko...allerdings würde ich das echt überprüfen ob da der Nutzen tatsächlich gegeben ist, also Schlechterstellung beim Schadenfreiheitsrabatt etc...besprich dich doch einfach mal mit deinem Vater...:-)

Also, wenn denn der Randstein beschädigt wurde, ordnet das die Haftpflicht des Fahrzeuges und gut ist. Der eigene Schaden kann nur über eine Vollkasko geordnet werden und wenn die nicht da ist, eben aus der eigenen Geldbörse. Viel Glück.

JohannesJ54  16.05.2014, 09:51

Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs reguliert den Schaden am Randstein ( Zaun usw. ) , aber die Schadenfreiheitsklasse steigt ab Jahreswechsel.

schleudermaxe  16.05.2014, 10:07
@JohannesJ54

Warum sollte sie steigen? Sie steigt doch nur, wenn es die Partner so vereinbaren, oder?

Eichbaum1963  17.05.2014, 23:04
@schleudermaxe

Die Kfz-Haftpflicht besteht aus SF-(Schadenfreiheits) Klassen, d. h nach jedem schadensfreiem Jahr steigt die SF-Klasse und der Beitrag sinkt prozentual.

Wird ein Schaden verursacht, den die Kfz-Haftpflicht regulieren muss, so wird der VN in der SF-Klasse zurückgestuft - der Beitrag steigt wieder.

Da wird also auch explizit nichts vereinbart, denn du wirst keine Versicherung finden die es anders handhabt. ;)

Außer man findet eine pauschale Versicherung - da steigt zwar nichts, aber es sinkt eben auch nicht und man zahlt immer die relativ hohen Beiträge. ;)

schleudermaxe  18.05.2014, 11:56
@Eichbaum1963

.....für meine Kisten gibt es Rabattretter und da wird bei einem Schaden/Jahr nichts zurückgestuft und gut ist.

Eichbaum1963  18.05.2014, 11:59
@schleudermaxe

Ja, bei nur einem Schaden, kommt aber ein weiterer im selben Jahr dazu, dann steigste doch im Beitrag - und in der SF-Klasse gehts nach unten. ,)

Antitroll1234  18.05.2014, 12:01
@schleudermaxe

Wenn Du diese zusätzliche Option gewählt hast, ist dies schön, ändert aber nichts an Deiner falschen Behauptung es würde nur steigen wenn es beide Parteien vereinbart haben.

Umgekehrt ist der Fall, es steigt dann nicht wenn Du einen speraten "Rabattretter" abschließt.
Im Falle eines Versicherungswechsels nützt dir das auch nicht viel, da im Regelfall der tatsächliche Schadensverlauf an die neue Versicherung gemeldet wird.

schleudermaxe  18.05.2014, 14:12
@Antitroll1234

bla, bla, bla,oder? Ich habe lediglich einen fehlerbehaftete Kommentar gerügt und gut ist. Denn in diesem wurde pauschal etwas behauptet, und dies stimmt eben nicht.

Antitroll1234  18.05.2014, 17:24
@schleudermaxe
Ich habe lediglich einen fehlerbehaftete Kommentar gerügt und gut ist.

Nicht anderes wurde hier von anderen auch getan, kannst Du nun annehmen und lernen, oder halt trotzen.

Den Schaden am Auto deines Vaters zahlt seine Vollkasko-Versicherung, sofern er eine hat. Dann ist aber auch die Frage, ob du dort als berechtigter Fahrer eingetragen bist. Und außerdem gibt es dort meist eine Selbstbeteiligung und er wird hochgestuft.

Deine private Haftpflicht zahlt keine Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines KFZ stehen.

Und wenn du ein eigenes Auto hast, würde die KFZ-Haftpflicht auch nicht zahlen, da diese Fahrzeuggebunden ist.

Würde das die Haftpflicht zahlen.

NEIN... siehe hierzu Benzinklausel in deinem Privathaftpflichtvertrag

Habe ja jemanden einen Schaden zugefügt.

den du selbst zu zahlen hast.