Kumpel fällt mit meinem Roller hin, zahlt das die Haftpflicht von ihm?

schleudermaxe  11.05.2022, 17:04

Hat er eine Fahrerlaubnis, oder droht da auch noch die Staatsanwaltschaft?

Nicht dass das ein Eigentor wird.

Rolf3453324 
Fragesteller
 11.05.2022, 17:17

Hat er

11 Antworten

die Haftpflicht von deinem Roller kommt nur für den Schade auf der mit dem Roller an anderen entsteht.

Die Private zahlt diesen Schaden aber auch nicht. Es sei denn ihr könnt das so deixeln das dein Kumpel nicht gefahren ist, sondern den Schaden anders wie verursacht hat (ist aber Versicherungsbetrug). 😅

Rolf3453324 
Fragesteller
 11.05.2022, 16:47

danke für deine Antwort

Nein, die Haftpflicht zahlt den Schaden beim Unfallgegner. Auch die private Haftplicht dürfte nicht zahlen.

Seine private Haftpflichtversicherung (oder die seiner Eltern) lehnt Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb von KFZ ab. Dazu gehört auch ein Roller.

Nun

ein "Kumpel" mit deinem Fahrzeug privat auf deinem Grundstück mit ohne deiner schriftlichen Zustimmung.
Ohne nachweisbaren Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Zahlt vielleicht seine persönliche Haftpflicht, wenn sie beide Augen zu drücken.
Wenn er eine haben sollte..

So bleibst du auf dem Schaden sitzen.

Hansi

wattdennnu2  11.05.2022, 17:00
Zahlt vielleicht seine persönliche Haftpflicht, wenn sie beide Augen zu drücken.

Der Versicherer zahlt garantiert nicht!

Kerner  11.05.2022, 17:04
@wattdennnu2

Ach,

da habe ich schon ganz andere Sachen erlebt.

Aber die werden versuchen sich den Betrag vom Verursacher ( fahrlässigem Ausleiher) zurück zu holen.

Und das wird teurer als selber reparieren. Naja ein kleiner Roller mit schlechten Bremsen..

Hansi

wattdennnu2  11.05.2022, 17:09
@Kerner

...siehe meine Antwort.

Ein Gruß von einem Versicherungsmakler.

Kerner  11.05.2022, 17:13
@wattdennnu2

Habe ich vorher gelesen.

Dummheit wird versichert, Dummheiten nicht.

Hansi

Haftpflicht (Verkehrshaftpflicht???) zahlt nur Schäden, die ein versicherter Fahrer bei einem "Unfallgegner" an dessen Fahrzeug z. B. verursacht. Gilt hier nicht.

Da würden aber die Beiträge (wegen Schadensfreiheitsrabatt) steigen.

Privathaftpflicht zahlt für Schäden am Eigentum anderer, das käme hin, aber da gibt es viele Einschränkungen, ob fahrlässig, ob mit Erlaubnis gefahren etc.

Bei der Privathaftpflicht steigen die Beiträge i.d.R. nicht.

Rolf3453324 
Fragesteller
 11.05.2022, 16:45

Also denken Sie, das ich kein Geld von seiner Versicherung bekomme

Blindi56  11.05.2022, 16:46
@Rolf3453324

Hat er ne Privathaftpflicht? Haben die meisten gar nicht.....

Rolf3453324 
Fragesteller
 11.05.2022, 16:46
@Blindi56

Ja hat er

shagdalbran  11.05.2022, 16:51
@Rolf3453324

Dann würde ich es auf jeden Fall versuchen.

schleudermaxe  11.05.2022, 16:48

Aber Fahrer von Kraftfahrzeugen können sich doch gar nicht versichern, auch nicht über eine PH.

Blindi56  11.05.2022, 16:50
@schleudermaxe

Sagte ja, da gibt es viele Einschränkungen, aber grundsätzlich wäre eine Privathaftpflicht zuständig für Schäden am Eigentum anderer (die nicht durch Verkehrsunfall entstanden sind) Auch Motorroller oder Autos...

Ne, ein Fahrer als solcher kann sich nicht kfz-versichern versichern, wenn er nicht selber ein Fahrzeug besitzt.

schleudermaxe  11.05.2022, 16:51
@Blindi56

Grundsätzlich eben nein, denn es geht um Fahrer, die können eben nicht!

Fußgänger oder Radfahrer könnten sich absichern, wenn sie dagegen donnern.

Blindi56  11.05.2022, 16:53
@schleudermaxe

Es geht ja hier nicht um kfz-Haftpflicht oder Verkehrsteilnehmer, sondern rein um Schäden am Eigentum anderer, die man verursacht hat.

schleudermaxe  11.05.2022, 16:55
@Blindi56

Ich weiß, die ein Fahrer eben nicht versichern kann.