Kurve schneiden beim überholen Folgen?

6 Antworten

Da kommt nichts dabei raus weil sie darf die Geschwindigkeit auch nicht erhöhen das ist auch nicht erlaubt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Bitterkraut  22.04.2020, 13:23

Man darf aber auch nicht überholen, um dann unmittelbar darauf abzubremsen um abzubiegen. So bremst man zwangsläufig den nachfolgenden Verkehr aus.

Auch wenn hier viele das Gegenteil behaupten hat der BGH entschieden das Dashcam Aufnahmen als Beweismittel zulässig sind (auch mit dauerhafter Aufnahme). Die Frau würde dafür ein Bußgeld bekommen, das wärs.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/

Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar.

Naja ist eine blöde Situation, aber prinzipiell passiert da überhaupt nichts - da die Angaben in so einem Fall (aus der Hand einer Privat Person) nicht ganz rechtens sind. Außerdem ist ihre Geschwindigkeit ja nicht nach zu vollziehen - eure auch nicht. Am besten erstmal abwarten und schauen was passiert. Wenn ein mickriges Bußgeld kommt würde ich es eher bezahlen als Einspruch ein zu reichen.
sollte was mit Punkten oder Fahrverbot oder was ich mich alles - ist ein Verkehranwalt die besten Lösung.

aber erstmal abwarten. Man kann es ja nicht mehr ändern.

LG

Du könntest wegen gefährlichen Fahren belangt werden. (Ist aber keine hohe Strafe) Wenn du aber sagst, dass du vor Gericht gehst, dann wird der Frau das Video nichts bringen, weil vor Gericht privates Videomaterial nicht zählt.

MrCool03 
Fragesteller
 22.04.2020, 00:56

danke

Bitterkraut  22.04.2020, 01:31
weil vor Gericht privates Videomaterial nicht zählt

ein Richter kann es ohne weiteres zulassen, er muß hier nur die Rechtsgüter abwägen.

DitmarMD  23.04.2020, 01:32

Das Video kann durchaus verwertet werden, aber wenn sie während des Überholvorgangs ihre Geschwindigkeit erhöht hat, was verboten ist, wird sie schlechte Karten haben, da man das im Video ja auch feststellen kann.

Die kamera darf als Beweismittel nicht zugelassen werden. Sogenannte Dashcams sind verboten in deutschland. Solange du niemanden gefährdet hast, und sie nicht sonderlich stark bremsen musste ist dies nicht der Fall und du hast gar nichts zu befürchten.

MrCool03 
Fragesteller
 22.04.2020, 00:55

danke

Apfelmund11070  22.04.2020, 00:56

Außerdem steht deine Aussage und die von deinem Kumpel gegen eine Aussage von der Lady also kannst du beruhigt schlafen.

ApplauseOvation  22.04.2020, 02:12

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/

Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar.

Bitte richtig informieren.

Apfelmund11070  22.04.2020, 02:19
@ApplauseOvation

Dashcams sind im Einzelfall bei schweren verstößen als beweismittel zugelassen. Und auch nur dann unter strengen Auflagen.Eine (maximale)Gefährdung zählt nicht zu einem Schweren Verstoß und somit wird diese auch nicht als beweismittel zugelassen werden.

ApplauseOvation  22.04.2020, 02:21
@Apfelmund11070

Das wird dann vom Richter abgewogen. Sie sind im Grundsatz verwertbar.

Apfelmund11070  22.04.2020, 02:22
@ApplauseOvation

Dennoch sind Dashcams in Deutschland Verboten und somit keine Aussage falsch.

ApplauseOvation  22.04.2020, 02:27
@Apfelmund11070

Die kamera darf als Beweismittel nicht zugelassen werden

Diese Aussage ist von dir und so nicht korrekt. Der BGH hat entschieden das sie als Beweismittel zugelassen werden darf. Da kannst du jetzt mit mir bis in die Unendlichkeit diskutieren das ist so.^^

Desweiteren sind Dashcams auch nicht verboten, sie sind aber auch nicht erlaubt. Es ist eine Grauzone.

Apfelmund11070  22.04.2020, 02:28
@ApplauseOvation

Im Grundsatz verstoßen diese Aufnahmen gegen das Datenschutzgesetz und sind somit nicht zulässig. Zitat aus deiner eigenen Quelle: "Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit muss im Einzelfall jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden."

Apfelmund11070  22.04.2020, 02:30
@ApplauseOvation

In diesem Fall dürfte die Kamera somit nicht als Beweismittel zugelassen werden.

ApplauseOvation  22.04.2020, 02:32
@Apfelmund11070

Ich weis nicht wie oft ich jetzt noch schreiben soll das der sogenannte Bundes Gerichts Hof entschieden hat das sie als Beweismittel zulässig sind. Du zitierst meine eigene Quelle und hast mich bestätigt

"Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit muss im Einzelfall jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden."

Was anderes habe ich auch nicht behauptet, im Grundsatz sind sie erstmal als Beweismittel zulässig.

ApplauseOvation  22.04.2020, 02:33
@Apfelmund11070

Ob sie in diesem Fall gewertet wird ist was anderes, aber deine Aussage war einfach nicht richtig.

ZuumZuum  22.04.2020, 03:42
@ApplauseOvation

Es geht aber nicht um einen Zivilprozess, sondern um eine Anzeige im Ordnungswidrigkeitenbereich. Das hier ein Straftatbestand eine Rolle spielt, bezweifele ich mal ganz stark. Der Dame ist kein Schaden entstanden, also gibt es auch keinen zivilrechtlich einklagbaren Anspruch.

ApplauseOvation  22.04.2020, 13:20
@ZuumZuum

Ja. Hatte mal das gleiche, das mich eine ältere Frau so geschnitten hat das sie mir fast gegen mein Auto gefahren wäre. Der Polizist meinte zu mir bei einer Dashcam hätte man das Videomaterial zwar nicht als Beweis ausführen können aber man hätte damit andere Zeugen ausfindig machen können. Man kann es drehen und wenden wie man will, man ist mit sowas einfach besser dran.

Bitterkraut  22.04.2020, 13:22
@Apfelmund11070

Eine maximale Gefährdung zählt nicht zu einem schweren Verstoß? Was denn dann? Im Übrigen kann das ein Richter entscheiden, wie er es für richtig hält.

ApplauseOvation  22.04.2020, 14:10
@Bitterkraut

Nein. Das entscheidet Apfelmund11070. Hast du das nicht mal mittlerweile verstanden?