Kurve schneiden beim überholen Folgen?
Hey ich und ein Kollege waren Heute in einer Stadt unterwegs. Dabei haben wir eine Frau überholt (kein überholverbot) und nach dem Überholforgang direkt rechts abgebogen. Die Frau sagt wir haben ihr die Kurve geschnitten und sagt sie will das anzeigen, da sie eine Kamera in ihrem Auto verbaut hat. Was können dir Folgen sein?
(Sie hat während dem Überholvorgang die Geschwindigkeit erhöht)
6 Antworten
Da kommt nichts dabei raus weil sie darf die Geschwindigkeit auch nicht erhöhen das ist auch nicht erlaubt
Man darf aber auch nicht überholen, um dann unmittelbar darauf abzubremsen um abzubiegen. So bremst man zwangsläufig den nachfolgenden Verkehr aus.
Auch wenn hier viele das Gegenteil behaupten hat der BGH entschieden das Dashcam Aufnahmen als Beweismittel zulässig sind (auch mit dauerhafter Aufnahme). Die Frau würde dafür ein Bußgeld bekommen, das wärs.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar.
Naja ist eine blöde Situation, aber prinzipiell passiert da überhaupt nichts - da die Angaben in so einem Fall (aus der Hand einer Privat Person) nicht ganz rechtens sind. Außerdem ist ihre Geschwindigkeit ja nicht nach zu vollziehen - eure auch nicht. Am besten erstmal abwarten und schauen was passiert. Wenn ein mickriges Bußgeld kommt würde ich es eher bezahlen als Einspruch ein zu reichen.
sollte was mit Punkten oder Fahrverbot oder was ich mich alles - ist ein Verkehranwalt die besten Lösung.
aber erstmal abwarten. Man kann es ja nicht mehr ändern.
LG
Du könntest wegen gefährlichen Fahren belangt werden. (Ist aber keine hohe Strafe) Wenn du aber sagst, dass du vor Gericht gehst, dann wird der Frau das Video nichts bringen, weil vor Gericht privates Videomaterial nicht zählt.
danke
weil vor Gericht privates Videomaterial nicht zählt
ein Richter kann es ohne weiteres zulassen, er muß hier nur die Rechtsgüter abwägen.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar.
Bitte richtig informieren.
Das Video kann durchaus verwertet werden, aber wenn sie während des Überholvorgangs ihre Geschwindigkeit erhöht hat, was verboten ist, wird sie schlechte Karten haben, da man das im Video ja auch feststellen kann.
Die kamera darf als Beweismittel nicht zugelassen werden. Sogenannte Dashcams sind verboten in deutschland. Solange du niemanden gefährdet hast, und sie nicht sonderlich stark bremsen musste ist dies nicht der Fall und du hast gar nichts zu befürchten.
danke
Außerdem steht deine Aussage und die von deinem Kumpel gegen eine Aussage von der Lady also kannst du beruhigt schlafen.
Dashcams sind im Einzelfall bei schweren verstößen als beweismittel zugelassen. Und auch nur dann unter strengen Auflagen.Eine (maximale)Gefährdung zählt nicht zu einem Schweren Verstoß und somit wird diese auch nicht als beweismittel zugelassen werden.
Das wird dann vom Richter abgewogen. Sie sind im Grundsatz verwertbar.
Dennoch sind Dashcams in Deutschland Verboten und somit keine Aussage falsch.
Die kamera darf als Beweismittel nicht zugelassen werden
Diese Aussage ist von dir und so nicht korrekt. Der BGH hat entschieden das sie als Beweismittel zugelassen werden darf. Da kannst du jetzt mit mir bis in die Unendlichkeit diskutieren das ist so.^^
Desweiteren sind Dashcams auch nicht verboten, sie sind aber auch nicht erlaubt. Es ist eine Grauzone.
Im Grundsatz verstoßen diese Aufnahmen gegen das Datenschutzgesetz und sind somit nicht zulässig. Zitat aus deiner eigenen Quelle: "Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit muss im Einzelfall jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden."
In diesem Fall dürfte die Kamera somit nicht als Beweismittel zugelassen werden.
Ich weis nicht wie oft ich jetzt noch schreiben soll das der sogenannte Bundes Gerichts Hof entschieden hat das sie als Beweismittel zulässig sind. Du zitierst meine eigene Quelle und hast mich bestätigt
"Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit muss im Einzelfall jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden."
Was anderes habe ich auch nicht behauptet, im Grundsatz sind sie erstmal als Beweismittel zulässig.
Ob sie in diesem Fall gewertet wird ist was anderes, aber deine Aussage war einfach nicht richtig.
Es geht aber nicht um einen Zivilprozess, sondern um eine Anzeige im Ordnungswidrigkeitenbereich. Das hier ein Straftatbestand eine Rolle spielt, bezweifele ich mal ganz stark. Der Dame ist kein Schaden entstanden, also gibt es auch keinen zivilrechtlich einklagbaren Anspruch.
Ja. Hatte mal das gleiche, das mich eine ältere Frau so geschnitten hat das sie mir fast gegen mein Auto gefahren wäre. Der Polizist meinte zu mir bei einer Dashcam hätte man das Videomaterial zwar nicht als Beweis ausführen können aber man hätte damit andere Zeugen ausfindig machen können. Man kann es drehen und wenden wie man will, man ist mit sowas einfach besser dran.
Eine maximale Gefährdung zählt nicht zu einem schweren Verstoß? Was denn dann? Im Übrigen kann das ein Richter entscheiden, wie er es für richtig hält.
Nein. Das entscheidet Apfelmund11070. Hast du das nicht mal mittlerweile verstanden?
Sorry, bin etwas langsam heute..
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar.
Bitte richtig informieren.