Spiegelunfall ohne Schuld, wie auf Verwarnung reagieren?

6 Antworten

Jetzt ist die Frage wie soll ich mit der Verwarnung umgehen, soll ich die 35 Euro Verwarnung zahlen?

Ja, Du solltest unverzüglich zahlen.

Du kannst natürlich darauf bestehen das Dir keine Schuld zukommt.
Da es hier keine eindeutigen Beweise gibt wurde nach dem Anscheinsbeweis entschieden, der Unfallhergang wurde also so rekonstruiert wie er am Wahrscheinlichsten stattgefunden haben muss.
Da es dabei aber immer Unsicherheiten gibt wurdest auch Du verwarnt.

Willst Du hier völlig kostenfrei raus kommen müsstest Du den Bußgeldbescheid abwarten - erst gegen diesen hast Du das Rechtsmittel des Einspruchs. Dann würde die Sache neu geprüft und eventuell eingestellt - oder aber auch anders entschieden.

Zahlst Du sofort hat das keine weiteren Folgen - die Sache ist dann verkehrs-rechtlich abgeschlossen, ein Bußgeld oder Punkte kommt nicht mehr in Frage.

45 Euro sind nicht viel. Das zeigt, dass die Behörde von einer sehr geringen Schuld ausgeht.

Vor allem ist es kein echter Bußgeldbescheid. Sondern nur eine "Verwarnung". (Wenn die das als schweren Fehler angesehen hätten, dann hätte es ein Ermittlungsverfahren wegen OWi oder Verkehrsstraftaten gegeben.)

Die Verwarnung in diese Höhe ist meines Erachtens völlig unproblematisch.

Ich würde das zahlen und den Fall abhaken.

Ich persönlich würde es bezahlen, damit die Sache vom Tisch ist.
Wenn du eine fachliche Beratung suchst, Ruf z.b. mal bei der Autobahnkanzlei an ( +493643770990 ), die sind Spezialisten in solchen Fällen.

Allseits gute Fahrt :)

 So einen Fall hatte ich auch schon mal. Man hat uns aber nur mündlich verwarnt.

Die Polizei verwarnt den Unfallverursacher wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 StVO ("Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt ... wird.") und brummt ihm das im Bußgeldkatalog dafür vorgesehene Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro auf.

Ich kann mir denken, da die Schuldfrage nicht geklärt werden konnte, hat die Dame sicher auch eine Verwarnung bekommen und muss auch 35 Euro zahlen. Hast du ihre Telefonnummer ? Dann kannst du sie ja mal spaßeshalber anrufen und fragen.

Zahlen solltest du aber besser.

Verwarnungsgeld zahlen und gut, die Sache ist vom Tisch. Es ist durchaus üblich, dass man beiden Unfallbeteiligten ein Verwarnungsgeld aufs Auge drückt. Ist mir auch schon passiert.