Kurtaxe für Eigentümer einer Ferienwohnung?

1 Antwort

Die Kurtaxe wird in jedem Ort anders gehandhabt, darum ist eine pauschale Antwort schwierig.

In dem Ort, in dem ich meine Ferienwohnung habe (Niedersachsen) wird die Kurtaxe so geregelt: Ich habe die Möglichkeit, mir eine Jahreskurkarte zu kaufen. Die liegt preislich so, dass sie sich ab einem Aufenthalt von 30 Tagen im gesamten Jahr lohnt. So oft bin ich allerdings nicht dort, darum zahle ich die Kurtaxe genau wie meine Mieter bei Ankunft an die Vermietungsagentur, die mich dann bei der Gemeinde anmeldet und mir die Kurkarte für die Dauer meines Aufenthalts ausstellt.

Automatisch mitbezahlt hat man die Kurtaxe als Eigentümer einer Ferienwohnung in der Regel nicht, es sei denn, man hat seinen Hauptwohnsitz im selben Ort.