Muss der Reiseveranstalter nicht auf Kurtaxe hinweisen?

7 Antworten

Bei der Kurtaxe handelt es sich ja nun nicht um einen höheren Betrag, ich denke nicht, dass es sich um 10 Euro pro Person und Tag handelt. Und man weiß doch, dass die meisten Urlaubsorte eine Kurtaxe oder ähnlichen Obolus erheben.

Nein, ist es nicht. Also ja, du kannst dich beschweren, aber es ist kein Grund für eine Reisepreisminderung. Schließlich wurden die versprochenen Leistungen erbracht.

Wärst du da nicht sauer? Man geht doch zum Reisebüro, dass man beraten wird. Sonst hätte ich ja auch alles Online buchen können. Normalerweise weißt man doch darauf hin, dass vor Ort noch die Kurtaxe fällig wird.

Wer eine Reise über einen Veranstalter bucht, muss damit rechnen, dass die Kurtaxe trotz der geltenden Endpreisverordnung dank einer Ausnahmegenehmigung nicht in die Reisepreise eingerechnet werden muss. Selbst wer bei bekannten Reiseveranstaltern eine Pauschalreise zum Endpreis x gebucht hat, muss die Kurtaxe am Urlaubsziel unter Umständen gesondert zahlen. Veranstalter und Vermieter müssen jedoch explizit auf die zusätzlichen Kosten hinweisen.

https://www.ab-in-den-urlaub.de/magazin/service/kurtaxe-touristensteuer-und-co-belasten-die-urlaubskasse/

Beschwere dich schriftlich bei dem Reisebüro, bleibe aber sachlich und bestimmt!

Nein. Dass sowas auf einen zukommt muss man wissen. Das ist ja auch fast in jeder größeren Stadt so.

Bist du sicher, dass du einen verklausulierten Hinweis darauf im Kleingedruckten nicht übersehen hast?

Bei der Webseite, über die ich meistens buche, steht der Hinweis regelmäßig dabei.