Rechnung nach Eigentümerwechsel ?

2 Antworten

Im Kaufvertrag steht ein Datum mit dem Übergang der Rechte und Pflichten. Rechnungen vor dem Tag sind die des Verkäufers, Rechnungen danach, die des Käufers.

Ich wäre mir zwar nicht zu hundert Prozent sicher, dass hier keine Regelung existieren kann, dass du die Kosten tragen musst (aber schon ziemlich sicher), ganz klar ist die Begründung der Hausverwaltung aber Schwachsinn. Das Rechtsverhältnis zum alten Eigentümer hat zum Zeitpunkt der Leistungserbringung klar bestanden und es ist nicht relevant, ob dies jetzt noch besteht.