Hohe Nebenkosten-Rückerstattung - wie hoch darf die NK-Pauschale gesenkt werden?
NK-Abrechnung 2014 ergab ein Guthaben von 360,-- Euro. Die darf nun laut Gesetz gekürzt werden, angeblich folgendermaßen:
Bisherige Vorauszahlung: 200,-- Euro ./. Guthaben: 360,-- Euro, geteilt durch 12. Das würde aber eine andere Summe ergeben, als vom JC gefordert.
JC hat errechnet: Bisherige NK-Vorauszahlung (Heiz- u. Betriebskosten je 100,-- Euro), jetzige Betriebskosten 105,-- Euro, jetzige Heizkosten 63,-- Euro, aufgerundet auf 170,-- Euro) Also soll die Miete um 30,-- Euro gesenkt werden, dementsprechend wird auch vom JC weniger gezahlt. Wie hoch soll nun gekürzt werden? Der Vermieter selber hat bisher immer um 10,-- Euro die NK-Pauschale erhöht, wenn Nachzahlungen gefordert wurden.
Dann wurde auch schon im Januar zu viel Miete gezahlt, die Kürzung würde ab Februar stattfinden. Kann man die im Januar zu viel gezahlten 30,-- Euro dann auch mit der neuen Mietzahlung verrechnen?
Ist eine Kürzung um 30,-- Euro möglich?
4 Antworten
Mit verschiedenen Aussagen komme ich hier nicht ganz klar. Bei einer NK-Pauschale gibt es weder Nachzahlung noch Rückerstattung, das erschließt sich schon aus dem Wort "Pauschale".
Sollte eine Vorauszahlung gemeint sein, so legt die die Hausverwaltung aufgrund eines Wirtschaftsplanes für die nächste Abrechnungsperiode fest. Wie das JC die festlegen kann, erschließt sich mir nicht.
Guthaben: 360,-- Euro, geteilt durch 12. Das würde aber eine andere Summe ergeben, als vom JC gefordert.
360 durch 12 macht bei mir die geforderten 30 €, daher kann ich nicht nachvollziehen, wo hier der Unterschied sein soll. Da die tatsächlichen Betriebskosten aber in der Regel Jahr für Jahr steigen, kann man nicht davon ausgehen, dass man das 1:1 umrechnen kann. Dafür ist dann - wie schon angemerkt - der Wirtschaftsplan zuständig.
Eine Kürzung um 30,00 Euro ist zu hoch.
Die Nebenkostenvorrauszahlung/pauschale legt der Vermieter fest, nicht das Jobcenter. Widerspruch einlegen. Dabei muß berücksichtigt werden warum sich eine hohe Rückzahlung ergeben hat. Waren das einmalige Effekte? Das Jobcenter bekommt zuviel gezahltes Geld auf jeden Fall zurück.
Um 1/12 des Guthabenbetrages. Also um 30 €.
Das muß dem Vermieter aber mitgeteilt werden.
Änderungen der monatlichen Vorauszahlungen sind nur für die Zukunft möglich, nicht rückwirkend.