Hohe Nebenkosten-Rückerstattung - wie hoch darf die NK-Pauschale gesenkt werden?

4 Antworten

Mit verschiedenen Aussagen komme ich hier nicht ganz klar. Bei einer NK-Pauschale gibt es weder Nachzahlung noch Rückerstattung, das erschließt sich schon aus dem Wort "Pauschale".

Sollte eine Vorauszahlung gemeint sein, so legt die die Hausverwaltung aufgrund eines Wirtschaftsplanes für die nächste Abrechnungsperiode fest. Wie das JC die festlegen kann, erschließt sich mir nicht.

Guthaben: 360,-- Euro, geteilt durch 12. Das würde aber eine andere Summe ergeben, als vom JC gefordert.

360 durch 12 macht bei mir die geforderten 30 €, daher kann ich nicht nachvollziehen, wo hier der Unterschied sein soll. Da die tatsächlichen Betriebskosten aber in der Regel Jahr für Jahr steigen, kann man nicht davon ausgehen, dass man das 1:1 umrechnen kann. Dafür ist dann - wie schon angemerkt - der Wirtschaftsplan zuständig.

Eine Kürzung um 30,00 Euro ist zu hoch.

Die Nebenkostenvorrauszahlung/pauschale legt der Vermieter fest, nicht das Jobcenter. Widerspruch einlegen.  Dabei muß berücksichtigt werden warum sich eine hohe Rückzahlung ergeben hat. Waren das einmalige Effekte? Das Jobcenter bekommt zuviel gezahltes Geld auf jeden Fall zurück.

Um 1/12 des Guthabenbetrages. Also um 30 €.

Das muß dem Vermieter aber mitgeteilt werden.

Änderungen der monatlichen Vorauszahlungen sind nur für die Zukunft möglich, nicht rückwirkend.