Künstlername - bestimmte Konvention?

4 Antworten

Nein, das könntest Du nicht - es wäre ja kein Doktortitel, sondern ein Bestandteil Deines Künsternamens. Du würdest dann nicht mit einem Titel, sondern mit einem Künsternamen unterschreiben.

tWeuster 
Fragesteller
 03.02.2015, 15:03

Spielt das eine Rolle?

die Frage ist ob ich einfach ein Dr. vor meinen Namen setzen kann und ihn dann als Künstlernamen ausgeben und mit ihm unterschreiben kann. Oder wäre das Betrug?

Zyogen  03.02.2015, 15:08
@tWeuster

Da mußt Du zuerst einmal prüfen, wo und wann Dein Künstlername überhaupt als Unterschrift zulässig ist. Wenn Du also Deinen Kumpel schriftlich zum Bier einladen möchtest, dann kannst Du "unterschreiben", wie Du willst. Wenn es aber um Verträge geht, sieht die Sache bereits vollkommen anders aus.

tWeuster 
Fragesteller
 03.02.2015, 15:11
@Zyogen

Das ist ja schon ein Schritt weiter. Die Frage ist doch erstmal ob ich überhaupt einen Doktortitel in meinem Künstlernamen haben darf.

Zyogen  03.02.2015, 17:03
@tWeuster

Dr. Motte hat auch keinen Doktortitel. Es ist kein Doktortitel, sondern der Bestandteil eines Künstlernamens. Und wenn Matthias Roeingh ein "Dr." im Künstlernamen haben darf, dann sollte auch bei Dir nichts dagegen sprechen. Du kannst vermutlich auch "Papst" oder "Generalfeldmarschall" oder sogar "Schwester" verwenden.

Nein.

Wenn du keinen Doktortitel hast, darfst du ihn auch nicht führen.

tWeuster 
Fragesteller
 03.02.2015, 15:04

Künstlernamen sind doch frei erfunden oder? Wieso darf mein Künstlername kein Dr. enthalten?

Gina02  03.02.2015, 15:21
@tWeuster

Sogar beim Mabuse war der Dr. echt!)))

wenn es MIR auf den "doktor" ankäme, würde ich mich einfach als "doktor" künstlernamenmäßig betätigen. "dokter" ginge ja vom sound her auch noch.