Künstlername - bestimmte Konvention?
Moin,
ist es möglich den eigenen Namen mit vorangestelltem Doktortitel als Künstlernamen zu verwenden?
Beispiel: Ich heiße Max Mustermann. Mein Künstlername wäre Dr. Max Mustermann. Dann könnte ich ganz legal mit Doktortitel unterschreiben.
4 Antworten
Nein, das könntest Du nicht - es wäre ja kein Doktortitel, sondern ein Bestandteil Deines Künsternamens. Du würdest dann nicht mit einem Titel, sondern mit einem Künsternamen unterschreiben.
Da mußt Du zuerst einmal prüfen, wo und wann Dein Künstlername überhaupt als Unterschrift zulässig ist. Wenn Du also Deinen Kumpel schriftlich zum Bier einladen möchtest, dann kannst Du "unterschreiben", wie Du willst. Wenn es aber um Verträge geht, sieht die Sache bereits vollkommen anders aus.
Das ist ja schon ein Schritt weiter. Die Frage ist doch erstmal ob ich überhaupt einen Doktortitel in meinem Künstlernamen haben darf.
Dr. Motte hat auch keinen Doktortitel. Es ist kein Doktortitel, sondern der Bestandteil eines Künstlernamens. Und wenn Matthias Roeingh ein "Dr." im Künstlernamen haben darf, dann sollte auch bei Dir nichts dagegen sprechen. Du kannst vermutlich auch "Papst" oder "Generalfeldmarschall" oder sogar "Schwester" verwenden.
Nein.
Wenn du keinen Doktortitel hast, darfst du ihn auch nicht führen.
Künstlernamen sind doch frei erfunden oder? Wieso darf mein Künstlername kein Dr. enthalten?
Sogar beim Mabuse war der Dr. echt!)))
https://www.youtube.com/watch?v=5fJLS9XLEHA\\\-dr. brömme=ralf kabelka aus der harald schmidt show.
wenn es MIR auf den "doktor" ankäme, würde ich mich einfach als "doktor" künstlernamenmäßig betätigen. "dokter" ginge ja vom sound her auch noch.
Spielt das eine Rolle?
die Frage ist ob ich einfach ein Dr. vor meinen Namen setzen kann und ihn dann als Künstlernamen ausgeben und mit ihm unterschreiben kann. Oder wäre das Betrug?