Frage zur ,,richtigen'' Unterschrift!

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Einerseits gibt es den eigenhändigen Schriftzug des vollen Familiennamens, wobei der Vorname vorangestellt werden kann, aber zur Vollständigkeit der Unterschrift nicht erforderlich ist. Eine Unterschrift mit nur dem Vornamen, wie sie im Ausland zuweilen vorkommt, ist ungültig.[4] Ebenfalls ungültig sind der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens oder bloß der Anfangsbuchstabe des Nachnamens; das sind lediglich Handzeichen wie die Paraphe[5] oder die „drei Kreuzchen“. Handzeichen können nur durch notarielle Beglaubigung Rechtswirksamkeit erlangen (§ 126 Abs. 1 BGB).

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift

vor einem Natar darfst du schreiben was du willst, ansonsten Nachname voll und mit dem Vornamen kannst du es halten wie du willst.

soll natürlich "Notar" heissen

Du darfst unterschreiben, wie Du willst. Nur sollte Deine Unterschrift immer gleich aussehen.

Man kann als unterschrift auch einfach "XXX" nehmen. Wenn du mit vollem Namen unterschreubst ist es auch egal, ob es leserlich ist, oder nicht.

3 kreuze gelten als Handzeichen. Dies wird nur als Unterschrift anerkannt wenn ein Notar die Unterschrift beglaubigt.

Du musst mir Vor- und Nachnamen unterschreiben. Schließlich ist es unter anderm auch Sinn das man Nachweisen kann WER unterschrieben hat.

falsch

@augsburgchris

ok du kannst auch nur Buchstagen hinkrikeln nur gilt die Unterschrift dann unter umständen nicht.

@Nordseefan

aber laut §126 BGB muss der Vorname nicht ausgeschrieben werden.

Es gibt also hier 4 Varianten der handschriftlichen Unterschrift.

"Mustermann", "M. Mustermann", "Max Mustermann", "Maximilian Mustermann"

alle 4 haben Rechtskraft.

Entweder "Max Mustermann" oder "M. Mustermann" Geht eig. beides!

oder nur Mustermann