Unter dem Künstlernamen alles unterschreiben bzw. abschließen?

1 Antwort

Grundsätzlich ist der Künstlername, wenn er im Pass eingetragen ist, mit dem Geburtsnamen gleichwertig und kompatibel, aber nur dann, wenn er wirklich in Pass und Personalausweis eingetragen ist. Namen dienen zur juristischen Identifikation einer Person, und wenn der Künstlername im Pass / Ausweis eingetragen ist, dann ist er offiziell aktenkundig und kann zur Identifizierung einer Person herangezogen werden. Die Behörden prüfen allerdings vor dem Eintrag den Namen auf Plausibilität und sittliche Vereinbarkeit und können ihn auch ablehnen. Es ist also kein Deckname oder falscher Name, sondern ein "echter" Name. Allerdings wird man ihm den Namen "Max Mustermann" kaum genehmigen, da dieser in so vielen Werbungen verwendet wird und zu Verwechslungen Anlass geben kann, auch würde dieser Name bei Banken / Versandhäusern etc. wahrscheinlich nicht akzeptiert werden, da man sofort Betrug vermuten würde.