Unter dem Künstlernamen alles unterschreiben bzw. abschließen?
Also hier der Fall:
Der Künstler K hat sich einen Künstlernamen ausgedacht und diesen auch in seinen Pass eintragen lassen. Der Künstlername heißt: Franz Mustermann. Der Künstler K hat sich jetzt eine Internetseite eröffnet, wo er sowohl seine Bücher, als auch seine Musik-CDs zum Verkauf im Eigen-Vertrieb anbietet.
Da der Künstler K überall nur mit seinem Künstlernamen erscheinen möchte stellt sich jetzt aus der rechtlichen Sicht folgende Fragen:
Kann der Künstler K im Impressum seiner Internet-Seite seinen Künstlernamen als Personenname Angeben, wenn er auch an seinem Postkasten den Künstlernamen Angebracht hat? (Durch die Anbringung seines Namen am Postkasten könnten ja von der Post theoretisch eingehende Briefe zugestellt werden.)
Da er im eigen Vertrieb verkauft, möchte er auch ein Bankkonto unter seinem Künstlernamen führen, um auch beim Bestellvorgang weiterhin unter seinem Künstlernamen zu Handeln.
Kann er ein Konto unter diesem Namen führen? Oder kann er zusätzlich zu seinem normalen Namen seine Bank auffordern auch Geldeingänge unter dem Künstlernamen entgegen zu nehmen?
- Kann der Künstler weiterhin andere Verträge z. B. Domain-Registrierungen unter seinem Künstlernamen tätigen.
Da hier ins besondere von Amphibium ein wirklich guter Beitrag erschienen ist, lade ich Sie herzlich ein, an unserer Diskussionsrunde teilzunehmen.
Ich bedanke mich schon mal herzlich im voraus bei den den Profis für die tollen Tipps.
freundliche Grüße ... mehr auf http://w-w-w.ms/a461t2
1 Antwort
Grundsätzlich ist der Künstlername, wenn er im Pass eingetragen ist, mit dem Geburtsnamen gleichwertig und kompatibel, aber nur dann, wenn er wirklich in Pass und Personalausweis eingetragen ist. Namen dienen zur juristischen Identifikation einer Person, und wenn der Künstlername im Pass / Ausweis eingetragen ist, dann ist er offiziell aktenkundig und kann zur Identifizierung einer Person herangezogen werden. Die Behörden prüfen allerdings vor dem Eintrag den Namen auf Plausibilität und sittliche Vereinbarkeit und können ihn auch ablehnen. Es ist also kein Deckname oder falscher Name, sondern ein "echter" Name. Allerdings wird man ihm den Namen "Max Mustermann" kaum genehmigen, da dieser in so vielen Werbungen verwendet wird und zu Verwechslungen Anlass geben kann, auch würde dieser Name bei Banken / Versandhäusern etc. wahrscheinlich nicht akzeptiert werden, da man sofort Betrug vermuten würde.