Unbezahltes Praktikum (Maßnahme) bei ALG II, wie lange darf es maximal gehen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Möglicherweise reden Maßnahmeträger, Vermittler und/oder Antragsteller nur aneinander vorbei.

Um etwaige Missverständnisse auszuschließen, soll er seinen Vermittler - und der ist sein "gesetzlicher" Ansprechpartner, nicht der Maßnahmeträger - um eine Stellungnahme zu der Aussage bitten, der Arbeitsteil des Praktikums solle 10 - 12 Wochen dauern, was dann ja eine signifikante theoretische Schulung ausschließt und im Gegensatz zur Aussage steht, dass nur ein 4 wöchiges Praktikum zulässig sei.

Und was steht genau in seiner Eingliederungsvereinbarung? Da muß ja aufgeführt sein wie das geregelt ist . Ich würde in eine ALG II Beratungsstelle gehen macht auch oft die Gewerkschaft. Und wenn Du das Jobcenter fragst zu den 10-12 Wochen Praktikum? Was ein Sachbearbeiter sagt muß ja auch in der Eingliederungsvereinbarung genau stehen sonst braucht man die ja nicht unterschreiben. Die meisten sind eh rechtswidrig.

Geh in eine ALG 2 Beratungsstelle.

Die Eingliederungsvereinbarung findet er gerade nicht. Vielleicht wurde keine ausgehändigt. Oder er hat sie verloren. Den Bildungsgutschein hat er beim Maßnahmenträger abgegeben. Kann ja im Notfall zum Sachbearbeiter gehen und Eingliederungsvereinbarung kopieren lassen.

Bringt es was zum ALG 2 Beratungsstelle zu gehen?

@wetterwind

Wie finde ich so eine ALG 2 Beratungsstelle in meiner Stadt? Ist dies eine Behörde?

Unbezahlt ist das Praktikum aber nicht. Schließlich gibt es doch die AlG 2 Leistung weiter, Miete, Heizung, Grundsicherung... Wer das alles als "Nichts" sieht, muss schon sehr gut drauf sein !