Akademische Grade: Gehören sie zum Vornamen oder zum Nachnamen?

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Im Gegensatz zu Adelstiteln war ein akademischer Grad noch niemals Bestandteils des bürgerlich-rechtlichen Namens (auch nicht als Namenszusatz) und wird es auch künftig nie werden. Es ist allenfalls Bestandteil einer Anrede, nicht mehr und nicht weniger. Also "Herr Professor XY" oder "Frau Dr. XY".
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Wäre ein solcher Grad Bestandteils des Namens, wäre er auch Teil des Namens im Personalausweis. Dort ist lt. PersAuswG §1 und PassG §4 als einzige Ausnahme die wunschbezogene die fachunbezogene Eintragung des akademischen Grades "Dr." erlaubt, wird aber dadurch dennoch ausdrücklich kein Bestandteil des Namens.
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Sofern in Formularen also ein Titelfeld besteht, kann dort der Grad eingetragen werden. Wenn dieses Feld fehlt, kann dazu auch das Feld der Anrede benutzt werden, sofern als Freitext nutzbar (bspw. "Herr Dr.", "Frau Prof." etc.). In Namensfeldern haben akademische Grade nichts zu suchen.

Ein akademischer Grad gehört gar nicht zum Namen. Du kannst die Schreibweise daher frei wählen, der Einfachheit halber würde ich den Grad jedoch nicht an erster Stelle aufführen, da es sonst alphabetische Schwierigkeiten geben könnte.

Also: "Meier, Maximilian Dr." oder "Meier Dr., Maximilian". Gehört aber eigentlich nicht in ein Namensfeld, sondern in das Anredefeld.

Gehört selbstverständlich zum Nachnamen

Falsch.

Dr. Max M geht auch. Dr. ist aber kein bestandteill des Namens.

Ein akademischer Grad gehört eindeutig zum Namen! Es heißt also: Herr Dr. Michael Mustermann oder Herr Dipl.Ing. Michael Mustermann.

Er gehört eindeutig NICHT zum Namen! Niemand hat z.B. auch einen Anspruch drauf, mit "Herr/Frau Dr. xy" angeredet zu werden.

Nach deutschem Namensrecht ist ein akademischer Grad kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens. Wird es auch nie werden. Egal, wie sehr sich die Herren Akademiker vom Pöbel abheben wollen. Der akademische Grad darf in der Anrede benutzt werden, ein Anrecht darauf hat aber niemand derjenigen, die einen akademischen Grad erreicht haben. Siehe Namensgesetzgebung.