Kleingewerbe und "Firmenname" - Was gibt es zu beachten?

5 Antworten

Wichtig ist für dich, dass du unter deinem Firmennamen nicht "firmierst". Wenn du bei der Gewerbeanmeldung keinen Firmennamen angegeben hast, firmierst du unter deinem eigenen Namen, d. h. nur unter deinem Namen kannst du Rechtsgeschäfte gültig abschließen. Damit du das mit einem Firmennamen kannst, müsstest du das Unternehmen und damit auch den Firmennamen ins Handelsregister eintragen lassen (kostet etliche Hundert Euro). Solang du das nicht gemacht hast, steht dein Firmenname zwar gut da, hat aber nicht die geringste Wirkung nach außen. Die Grundsätze zu Firmenklarheit und -wahrheit sind natürlich trotzdem zu beachten. Mehr zur Handelsregister-Eintragung kannst du z. B. hier nachlesen: http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/12/24/muss-ich-mich-ins-handelsregister-eintragen-lassen/

Wichtig ist, dass auf offiziellen Dokumenten immer Dein Name mit drauf steht. Um immer auf der sicheren Seite zu sein, kannst Du Deine Firma so nennen:

Max Mustermann**


  1. In § 15b GewO ist geregelt, dass grundsätzlich der ausgeschriebene Vor- und Zuname im Schriftverkehr zu verwenden sind.

  2. Im Kommentar zur GewO Landmann/Rohmer findet sich lediglich Ausführungen dazu, dass der Vor- und Zuname ausgeschrieben im Firmennamen geführt werden müssen, nicht aber das Verbot, keine Zusätze zu enthalten. Die Vorschrift dient der Vermeidung von Anonymisierungen der Inhaber.

  3. Da die IHK jedoch als ausführendes Organ hier die maßgebliche Stelle zur Beurteilung ist, kann es sein, dass in München eine sogenannte Richtlinie entwickelt worden ist, an die sich die Handelskammern halten und wonach Ihnen der Zusatz verboten ist.

  4. Eine bundesgesetzliche Regelung, die zusätzlich zu Vor und Zuname einen Phantasienamen verbietet, gibt es nicht.

Dummerweise ist der Paragraph 15b 2009 gestrichen worden und so musste ich nach einer Erklärung suchen die ich auf einer IHK Seite gefunden habe:

Auch die Pflicht zur Namensangabe im Schriftverkehr nach § 15b GewO für alle im Handelsregister nicht eingetragenen Gewerbetreibenden ist entfallen. Trotz des Wegfalls dieser Regelung empfiehlt die Industrie- und Handelskammer allen Gewerbetreibenden, weiterhin ihren Namen (Nachnamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen) und ihre Geschäftsadresse auf dem Briefbogen anzugeben, um ihre Identität zu gewährleisten und Verwechselungen mit anderen Gewerbetreibenden zu vermeiden.

http://www.ihk-schleswig-holstein.de/produktmarken/recht/handelsrecht/WichtigeAenderungender_Gewerbeordnung.jsp

@Michel1966

Oh je und ein Teil von meinem Text ist auch verschwunden.

So kann der Firmenname aussehen:

Web Media Services - Max Mustermann

Beachte das viele Namen und Tätigkeiten geschützt sind!! Ansonsten leider ja.. Daher gibt es so viele unseriöse Anbieter in vielen Bereichen.

Grundsätzlich musst du nur beachten, dass es den Namen innerhalb deines Rechtsbezirkes nicht schon einmal gibt und dass dein name nicht irreführend ist, zum Beispiel einen Bauernhof nicht "Welthandel Max" nennen.

Ansonsten steht es dir frei, ob du deinen Namen, einen Fantasienamen oder die Branche mit in den Namen nimmst.

Du musst also nicht deinen eigenen Namen hinzufügen.

Vorsicht § 15b GewO - wenn nur der Fantasiename auf einer Rechnung oder einem Geschäftsbrief steht, gibt es Ärger.

@Michel1966

Darunter muss natürlich Geschäftsinhaber usw stehen. Ich meinte nur, dass man als Firmennamen das ruhig nehmen kann. Wie zum Beispiel Apple?

@Karatevogel

Geneu. Ebenso wie im Impressum sollte auch auf dem Geschäftsbrief die genaue Bezeichnung stehen.

Web Media Services Inhaber: Max Mustermann

Der Firmenname kann das eine Kombination aus beidem sein oder auch so, wie oben geschrieben.

Ich betreibe seit dem Jahr 2000 mein Einzelunternehmen genau so:

Auf dem Geschäftsbrief:

Web Media Services

Inhaber: Max Mustermann

Auf Visitenkarten und Flyern:

Web Media Services

Max Mustermann

das es >den< nicht zweimal gibt,könnte viel ärger geben,den >name< immer schützen lassen

Ein Einzelunternehmen hat kein Anrecht auf einen Namensschutz als Firmenname.

Als Handwerker kann man sich in der Handwerkerrolle mit einem Fantasienamen eintragen lassen.

@Michel1966

jeder kann die/den >firma/name< schützen lassen,gegen mißbrauch/nutzung/werbung usw

@rudelmoinmoin

Nein - als Einzelunternehmen kann man höchstens seinen Firmennamen als Marke schützen lassen.

Firmen sind im Handelsregister eingetragen.

Detaiks unter;

http://www.dpma.de/

@Michel1966

teils richtig,hier war nur die frage >schützen<