Kündigungsschutz, Schwangerschaft nach Vertragsabschluss und vor Beginn

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Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, die ihm durch seinen zukünftigen Arbeitgeber gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Kommt der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nach bzw. verschweigt er bestimmte Eigenschaften, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag später anfechten. Hieraus können sich dann durchaus Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer ergeben, die er u.a. im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens geltend machen. Etwas anderes gilt bei einer Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft. Diese Frage muss nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Die Frage nach einer Schwangerschaft vor der geplanten Einstellung einer Frau ist regelmäßig unzulässig, vgl. insoweit die Entscheidung des BAG (Bundesarbeitsgerichts) vom 06.02.2003, Az.: 2 AZR621/01. Nach Ansicht des BAG gilt dies sogar dann, wenn die Arbeitnehmerin die vereinbarte Tätigkeit wegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots zunächst nicht aufnehmen kann.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Neuer-Arbeitsvertrag-trotz-Schwangerschaft-__f65183.html

Y0UD0NTSAY 
Fragesteller
 03.09.2012, 13:43

Danke für die schnelle und gute Antwort! DH

Der Kündigungsschutz gilt bereits. Man ist auch nicht verpflichtet eine Schwangerschaft vor Vertragsabschluss bekannt zu geben.

Es kann deswegen also den Vertrag mit deiner Freundin nicht aufheben und sie kann ganz normal ihre Arbeit dort antreten.

turalo  03.09.2012, 13:08

Natürlich muß man eine bestehende Schwangerschaft angeben.

Danip2212  03.09.2012, 13:10
@turalo

Nein, muss man nicht.

Eine bestehende Schwangerschaft und die Familienplanung gehören zu den Dingen, bei denen man lügen darf. Und genau genommen darf der Arbeitgeber auch nicht danach fragen.

Kurt73  03.09.2012, 13:14
@Danip2212

Das gilt NUR für das Vorstellungsgespräch ;) Darüber ist die gute Dame längst hinaus.

Y0UD0NTSAY 
Fragesteller
 03.09.2012, 13:19
@Kurt73

Beim Vertragsabschluss war sIe ja noch nicht Schwaner bzw. Wussten wir es noch nicht. Und in der Schwangerschaft kann man nicht gkündigt werden, ich wollte jetzt nur wissen ob dieser Kündigunsschutz schon vor Arbeitsantritt gilt..

Danip2212  03.09.2012, 13:19
@Kurt73

Ja richtig. Ich habe ja oben auch geschrieben, dass man die Schwangerschaft VOR Vertragsabschluss nicht bekannt geben muss. Das meint ja das Gleiche.

Kurt73  03.09.2012, 13:25
@Danip2212

Eine Kündigung setzt ein Arbeitsverhältnis voraus. Das Arbeitsverhältnis beginnt aber erst am 01. Oktober. Versteht ihr das?

Danip2212  03.09.2012, 13:29
@Kurt73

Hast du den Link von bitmap mal gelesen? Sehr informativ!

Der Kündigungsschutz beginnt mit der Schwangerschaft. Nicht mit Beginn Arbeitsverhältnis.

Kurt73  03.09.2012, 13:29
@Kurt73

Habs rausgesucht

§1 Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes Dieses Gesetz gilt 1. für Frauen die in einem Arbeitsverhältnis stehen,...

Das Arbeitsverhältnis beginnt aber erst in vier Wochen.

Danip2212  03.09.2012, 13:41
@Kurt73

Wenn du so argumentierst, dann gilt auch die Mitteilungspflicht erst ab Beginn des Arbeitsverhältnisses, da diese auch im Mutterschutzgesetz geregelt ist.

So oder so: Er kann den Vertrag nicht aufheben oder sie kündigen!

Y0UD0NTSAY 
Fragesteller
 03.09.2012, 13:42
@Kurt73

Ja habe ich gelesen, vielen Dank dafür

Schwangerschaft ist nie ein Kündigungsgrund, das wäre Diskriminierung. Also kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten. Ein vorsätzliches Verschweigen des Tatbestandes trifft ja auch nicht zu. Wohl kann der Arbeitgeber innerhalb der (vermutlich vorgesehenen) Probezeit ohne Angabe von Gründen eine Kündigung aussprechen.

bitmap  03.09.2012, 13:11

Wohl kann der Arbeitgeber innerhalb der (vermutlich vorgesehenen) Probezeit ohne Angabe von Gründen eine Kündigung aussprechen.

Das Kündigungsverbot des Mutterschutzgesetzes gilt auch in der Probezeit bzw. in den ersten 6 Monaten, wo bei Nichtschwangeren eine erleichterte Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich wäre.

Hallo YOUDONTSAY,

deine freundin muss keine Angst haben. Sie hat bereits den vollen Kündigungsschutz. Ob schwanger oder nicht spielt bei Frauen keine Rolle, sie ist weder verpflichtet es bei einem Einstellungsgespräch zu sagen, noch muss sie eine Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft mit ja beantworten obwohl es so ist. Da bei euch der Vertrag schon unterschrieben wurde muss sie also nicht mal mehr erlaubter Weise lügen :-) Sie kann ganz normal am 01.10 anfangen und sagt ihrem Chef dann am Besten nach der Porbezeit (nicht das er irgendeinen anderen grund für eine Kündigung erfindet) das sie schwanger ist und geht dann ganz normal in Mutterschutz.

Ein Arbeitsvertrag kann leider auch schon vor Antritt des Arbeitsverhältnisses gekündigt werden. Deine Frau ist verpflichtet ihrem Arbeitgeber schnellst möglich mitzuteilen das sie schwanger ist. Bis zum Arbeitsantritt sind es noch vier Wochen. Kündigungsfrist in der Probezeit sind zwei Wochen. Wenn ihr es ihm jetzt mitteilt, hat der AG bequem Zeit vor Arbeitsaufnahme zu kündigen. Ob er das auch tut ist natürlich nicht vorhersehbar. So seh ich das.

Aber dennoch herzlichen Glückwunsch :)

TETTET  04.09.2012, 10:24

Zum einen muß sie nicht mitteilen, zum anderen greift der Kündigungsschutz sofort.