Schwangerschaft Kündigung und Abfindung........... wie Hoch?

11 Antworten

Sobald die schwangere Frau eine ärztliche Bescheinigung über ihre Schwangerschaft beim Arbeitgeber beigebracht hat, ist Schluss mit Kündigung. Würde keine Kündigung akzeptieren, einfach dagegen Klagen. dann gibt es Lohn bis 8 Wochen nach der Entbindung. macht es den Arbeitgebern nicht so einfach!!!

Ein Betrieb kann einer Schwangeren grundsätzlich nur dann kündigen, wenn das lokal zuständige "Amt" der Kündigung zugestimmt hatte, was aber praktisch nie geschieht.

Falls die Frau einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und eine Abfindung bekommt, dann wird sie in jedem Fall erst einmal kein Arbeitslosengeld bekommen, weil sie ihre Arbeitslosigkeit dann selbst verschuldet hätte.

Du hast doch schon mehrfach gefragt.
Eine Schwangere sollte NICHT in eine Kündigung einwilligen.

Seit wann muss man bei einer Kündigung seine Zustimmung geben?

@MakaayCologne

Es kommt darauf an, WAS man will. Wenn man schwanger ist und stimmt einem Aufhebungsvertrag zu, ist man einfach nur dumm, anders kann man es nicht sagen. Alleine den Schutz, den eine Schwangere hat, in allen Bereichen, darauf darf man nicht verzichten. Zudem hat sie ja auch keine weiteren Unterstützungen. Man müßte sich also sofort beim Arbeitsamt melden, weil man ja auch nicht mehr versichert ist. Sicher muss man einer Kündigung zustimmen, wenn man dort eben nicht mehr arbeiten will, aber es ist falsch. Zudem ist es nicht erlaubt eine Schwangere zu kündigen. Ködert man sie mit einem Aufhebungsvertrag ist das in meinen Augen moralisch ebenso verwerflich.

@Kinderbuecher

... und was ist, wenn die Schwangere sich entschieden hätte, aufgrund der neuen Situation (vielleicht sind danach ja noch mehr Schwangerschaften geplant) überhaupt nicht mehr arbeiten wollte? Dann wäre die Frage nach der Höhe einer Abfindung allerdings gar nicht so blöd !!

==> Man muss auch immer weiterdenken! Es gibt nichts, was es nicht gibt...!

das wichtigste ist doch, dass die schwangere ihre lohnfortzahlung (elterngeld) wärend der elternzeit bekommt! leute!!!!!! mit einer abfindung bekommt sie gar nichts ausser 65% des arbeitslosengeld... (bzw. 12 monate zurück, somit vll ein bisschen mehr) sie DARF die abfindung nicht annehmen und muss auf rücknahme der kündigung bestehen - der ag kann sie ja immer noch freistellen, bzw. wenn der ag das nicht tut, kann ihr frauenarzt sie arbeitsunfähig schreiben, dass sie nicht mehr hin muss

hauptsache sie, bzw. das kind ist versorgt!!!

ich hab ne´ ähnliche situation hinter mir...bzw bin in ssw 31 :)

lg

Die Schwangere sollte mit der Kündigung vors Arbeitsgericht gehen. Dass der Chef ihr kündigt und ihr eine Abfindung anbietet, das ist schon sehr link. Jeder Chef, der sowas macht, kommt in Teufels Küche!

wie gesagt, die Schwangere sollte KEINESFALLS die Abfindung annehmen!!! Und die Kündigung erst recht nicht!! Stattdessen lieber mal zum Anwalt und vors Arbeitsgericht!