An ,welchen‘ Chef soll ich die schriftliche Schwangerschaftsbescheinigung geben?

2 Antworten

Das hast Du richtig gemacht und das genügt.

Es ist ja nicht nur der "besondere" Kündigungsschutz der greift sondern auch viele andere Vorschriften zum Wohle von Mutter und Kind nach dem Mutterschutzgesetz.

Herzlichen Glückwunsch.

Habe die Bescheinigung bereits dem Personalbüro geschickt

Das reicht.