Schwanger vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages, darf ich einen Ausbildungsvertrag überhaupt unterzeichnen?

8 Antworten

du musst die Schwangerschaft nicht angeben beim Bewerbungsgespräch. Falls dich der AG nach einer Schwangerschaft fragen würde, dürftest du ihn sogar anlügen.Sobald du den Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, ist er bindend. Trittst du die Ausbildung an, besteht für dich Kündigungsschutz auf Grund deiner Schwangerschaft. Auch innerhalb der Probezeit. Der 2. Teil einer Schwangerschaft besteht darin dass du dem AG umgehend von der Schwangerschaft unterrichten musst (es geht hier um die ganzen Schwangerschaftsmaßnahmen die ein Betrieb treffen muss..........) Bedeutet für dich, dass du es dem AG zeitnah mitteillen musst. Was diese ganze Konstellation für einen Einfluss auf deine Kollegen, das Betriebsklima und das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb kannst du dir bestimmt denken. Dass da eine 3 Jahre lange Ausbildung auch zum Spiessruten lauf werden kann, ist möglich. Klar bist du im Recht, aber die Frage stellt sich, ob du dir damit einen Gefallen tust....

Es kommt natürlich auch darauf an, WELCHEN Beruf du erlernen willst. Es gibt ja auch Beschäftigungsverbote für Schwangere.

Dein Ausbildungsvertrag ist ab dem Moment wirksam abgeschlossen, in dem beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben. Sollte in deinem Fall somit deine und die Unterschrift des Arbeitgebers auf dem Vertrag vorliegen, gilt der Vertrag. Dein Vertrag bleibt grundsätzlich trotz nachträglicher Schwangerschaft voll wirksam. Du bist laut Gesetz, nicht verpflichtet anzugeben, dass du SCHWANGER BIST! Wenn man es schon sieht, liegt es am Ausbildungsunternehmen ob ein JA oder ein NEIN kommt!!!

Der Vorteil ist dabei das du keine Probezeit mehr hast und sie dich nicht entlassen können, da du somit sofort den besonderen Kündigungsschutz hast als werdende Mutter.

Selbst wenn Du den Ausbildungsplatz bekommst, Du während der Probezeit auch nicht gekündigt wirst, gibt es aber dennoch ein grundlegendes Problem: Du darfst innerhalb Deiner Ausbildung nur maximal 10 % Fehlzeiten haben! Denn sowohl der Betrieb als auch die Berufsschule müssen Dir alle zur Prüfung notwendigen Fähigkeiten vermitteln können. Und bei Fehlzeiten von mehr als 10% sieht die Kammer hier meist ein Problem.

Wenn Deine Ausbildung nun 3 Jahre dauert, kannst Du Dir leicht ausrechnen, wie viele Zeiten Du insgesamt fehlen darfst.

Ich finde das geplante Vorhaben echt frech und dreist.Mit deiner SS hebelst du die Probezeit aus, und das finde ich wirklich nicht in Ordnung. Jeder- sowohl AG als auch AN sollte die Probezeit dazu nehmen um zu sehen ob es passt. Im Grunde könntest du dich jetzt während der Probezeit benehmen wie die Axt im Wald...oder ohne Ende krankfeieren usw...und der AG hat keine Chance dich loszuwerden...weil du schwanger bist.Ich finde auch ehrlich gesagt die Regelung nicht gut, dass man vor Unterschrift eine SS verschweigen darf. Ein AG plant mit einer neuen Stelle eine volle Arbeitskraft ein...und keine die in absehbarer Zeit wieder fehlen wird. Finde ich nicht ok so eine Vorgehensweise.