beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

3 Antworten

Wenn du recht hättest, dürften in vielen Teilen der Erde keine Schwangeren überhaupt sein oder arbeiten.

Gegen Kälte kann man sich warm anziehen. Das Heben würde mir mehr Sorgen bereiten. Alles was über 5 kg ist würde ich mir halbieren (so weit möglich) oder mir Hebegerätschaften besorgen. Man könnte auch mal nett fragen, ob man an eine andere Stelle im Betrieb (z. B. Kasse oder Infoschalter) tauschen kann. Aber unterschätze den Stress dort nicht. Stress ist auch nicht gut für das Ungeborene.

Svenniimausii 
Fragesteller
 02.10.2021, 07:36

Stress ist jeden Tag

Realisti  02.10.2021, 07:38
@Svenniimausii

Du bist erst in der 6. SSW. Vor dem 3. Monat bekommen nur klare Risikoschwangerschaften Sonderrechte. Erst ab dann nimmt man die Schwangerschafter ernster. Einfach weil ein Großteil gar nicht so weit kommt. Darüber sprechen nur nicht viele. Das ist fast ein Tabuthema.

Svenniimausii 
Fragesteller
 02.10.2021, 07:39
@Realisti

Okay ich warte jetzt einfach ab.

Die 3 ersten Monate sind die wichtigsten und da wäre Stress nicht gut

Realisti  02.10.2021, 07:44
@Svenniimausii

Alle Monate sind wichtig. In den ersten 3 Monaten ist es besonders wichtig keinen Alkohol zu trinken oder zu rauchen. Oder irgendwelche obskuren Medikamente zu nehmen. Iß besonders gesund, geh viel an die gute Luft nimm ggf. Folsäure. Ansonsten bist du schwanger und nicht krank.

Svenniimausii 
Fragesteller
 02.10.2021, 07:37

Weiss halt nicht wie es sich mit corona verhält.

Realisti  02.10.2021, 07:55
@Svenniimausii

Keine Ahnung. Bist du schon geimpft? Bis das Kind da ist, sollte Corona überwunden und keine Pandemie sehr sein. Freu dich einfach auf das Kind und mache dir nicht über alles Sorgen. Du kannst nicht alle Risikofaktoren vorbeugend ausschließen. Nimm das Leben so wie es kommt und entscheide in der entsprechenden Situation von Fall zu Fall. Höre dabei auf dein Bauchgefühl. Das wirst du noch häufiger benötigen, wenn es später um das Kind geht.

Informiere dich einfach gut, dann bist du in der Lage spontane Entscheidungen zu treffen. Ich persönlich fand es wichtiger z. B. regelmäßig "Eltern" oder andere Fachzeitungen zu lesen. Dafür kaufte ich die Babyausstattung lieber gebraucht. Zum einen war das deutlich günstiger und alle Schadstoffe schon ausgewaschen. Zudem wachsen die Kleinen so schnell. Ich hatte/habe sehr große Kinder. Vieles konnten sie nur 1x tragen. Nach dem Waschen waren sie schon wieder rausgewachsen. Daher keine großen Mengen von den ersten Größen anschaffen.

Dein Termin ist im Mai? Wenn es wieder ein Rekordsommer wird, tragen sie am Anfang fast nur Bodys und Söckchen, weil ihnen sonst zu warm wird. Das gesparte Geld kannst du gut in Abo für eine gute Infozeitung stecken. Dort bekommst du kompetente Antworten auf deine Fragen und auf Fragen, auf die du selber nicht gekommen bist.

Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Das MuSchG sieht wohl kein Beschäftigungsverbot "auf Wunsch" vor.

Die Verantwortung für die Umsetzung von Mutterschutz und Beschäftigungsverbot liegt bei deinem Arbeitgeber.

Er ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw.

Das Mutterschutzgesetz regelt unter anderem, dass regelmäßiges Tragen und Heben von Lasten über 5 kg oder gelegentliche Belastung mit 10 kg bei der Arbeit vermieden werden sollte.

Doch die Gefahr wird oft überschätzt und die gesetzliche Regelung ist nicht durch beweisende Studien gestützt. Erfahrungsgemäß besteht in der Regel keine Kausalität zwischen Heben und Fehl- oder Frühgeburt.

Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Wenn du den Eindruck hast, dein Arbeitgeber nimmt das Mutterschutzgesetz auf die leichte Schulter, solltest du dich an die aufsichtführende Behörde wenden.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648

Mein jetziger Frauenarzt möchte mir kein beschäftigungsverbot geben.

Dieser hat ja mit dem Arbeitsplatz auch nichts zu tun, sondern kann lediglich ein individuelles Beschäftigungsverbot ganz oder teilweise per Attest aussprechen, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist. 

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

isebise50  02.10.2021, 08:09

Vielen Dank für dein Kompliment und dein Freundschaftsangebot!

Ich freue mich wirklich über jegliche positive Bewertung. Aber zeige bitte Verständnis dafür, dass ich "Freunde" ausschließlich im echten, realen Leben habe.

annie80  02.10.2021, 19:54

Da sie erst im ersten Monat ist, weiss der AG vermutlich noch gar nichts von der Schwangerschaft.

Siehe dazu §11 MuSchG:

https://dejure.org/gesetze/MuSchG/11.html

Bestimmte Tätigkeiten, unter Anderem das schwere Heben und Kälte, darf dich der Arbeitgeben nicht aussetzen.

Was er in dem Fall zu tun hat und was für Ansprüche du hast, weiß ich nicht, das wird aber vermutlich im selbem Gestez drinnenstehen.