Sitzungsprotokoll Rechtsstreit vor Arbeitsgericht: Vergleich?
Bedeutet dieser Vergleichs Text dass ich meine Urlaubstage die ich nicht genommen habe auch nicht ausbezahlt haben möchte???
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Klägerin ihren Urlaub vollständig in Natura eingebracht hat und das Minusstunden von dem Abrechnungsbetrag in Abzug gebracht werden.
5 Antworten
Ja, das bedeutet es. Du bekommst sie nicht ausbezahlt, weil sie als genommen gelten. Der Urlaub ist also verbraucht.
Achja - und Minusstunden werden gegengerechnet, dir also vom Gehalt abgezogen.
Ja, du hast damit keinen Urlaubsanspruch mehr
Urlaub ist verbraucht - wird aber vergütet ...
Also Zahlung bis zum vereinbarten Enddatum
Minusstunden werden nicht bezahlt .... (abgezogen)
lauf dem Vergleich hast deinen Urlaub vollständig genommen, aus welchem Grund auch immer sind Minusstunden entstanden, die werden vom Restlohn abgezogen.
da steht noch, - bis zum 10.06.kannst schriftlich widerrufen.
Du hast an deinen Urlaubstagen gearbeitet = Urlaub vollständig in natura eingebracht
Von dem Wert ("Bezahlung" in €) der gearbeiteten Urlaubstage werden die Minusstunden abgezogen. = das Minusstunden von dem Abrechnungsbetrag in Abzug gebracht werden.