Sitzungsprotokoll Rechtsstreit vor Arbeitsgericht: Vergleich?

5 Antworten

Ja, das bedeutet es. Du bekommst sie nicht ausbezahlt, weil sie als genommen gelten. Der Urlaub ist also verbraucht.

Achja - und Minusstunden werden gegengerechnet, dir also vom Gehalt abgezogen.

Ja, du hast damit keinen Urlaubsanspruch mehr

Urlaub ist verbraucht - wird aber vergütet ...

Also Zahlung bis zum vereinbarten Enddatum

Minusstunden werden nicht bezahlt .... (abgezogen)

lauf dem Vergleich hast deinen Urlaub vollständig genommen, aus welchem Grund auch immer sind Minusstunden entstanden, die werden vom Restlohn abgezogen.

da steht noch, - bis zum 10.06.kannst schriftlich widerrufen.

Du hast an deinen Urlaubstagen gearbeitet = Urlaub vollständig in natura eingebracht

Von dem Wert ("Bezahlung" in €) der gearbeiteten Urlaubstage werden die Minusstunden abgezogen. = das Minusstunden von dem Abrechnungsbetrag in Abzug gebracht werden.