Kündigungsfrist tally weijl(Hilfe gesucht)

4 Antworten

Man muss Dir einen Arbeitsvertrag geben. Für jeden eine Ausfertigung, auch wenn es sich nur um einen Aushilfsjob handelt. Wenn Du heute noch Probezeit hast kannst Du heute noch die Kündigung abgeben, dann musst Du nur noch 2 Wochen arbeiten. Danach wären es bei einer regulären Arbeit 4 Wochen Kündigungsfrist, aber ich weiß nicht, ob es bei Aushilfsjobs auch so eine lange Frist ist.

Selbst schuld, wenn du dir keinen Arbeitsvertrag aushändigen lässt. Ist zwar seitens des Arbeitgebers auch nicht ganz rechtens, denn eigentlich ist er verpflichtet, dir eine Kopie auszuhändigen...

In der Probezeit kann man normalerweise ohne Angabe von Gründen kündigen. Ich weiß nicht wie es bei dir ist, bei mir war es einen Monat im Vorraus.

Ihr habt also einen mündlichen Arbeitsvertrag geschlossen. Habt Ihr nichts zumThema Kündigungsfrist vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Hups,bisschen durch einander geschrieben..