Kündigungsfrist während der Probezeit bei Rewe

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nachdem einige derjenigen die diese Frage zu beantworten versucht haben mehr "Nichtwissen" als "Wissen" geglänzt haben, beantworte ich die Frage etwas ausführlicher.

Wo finde ich die für mich gültigen Kündigungsfristen?

Kündigungsfristen können auf arbeitsvertraglicher Ebene, (seltener) auf betrieblicher Ebene oder durch einen anwendbaren Tarifvertrag geregelt werden. Gibt es keine der vorgenannten Regelungen, dann gelten automatisch die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß §622 BGB.

Ist eine fristlose Kündigung ohne wichtigen Kündigungsgrund möglich?

Kurze, klare Antwort: Nein!

Auch in der Probezeit ist dies nicht möglich.

Nun zur Fragestellung:

Paulinchen123 schreibt dass die gesetzlichen Kündigungszeiten gelten. Da Paulinchen sich noch in der Probezeit befindet gilt folgendes gemäß §622 Absatz 3 BGB:

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Hier noch der Link zu §622 BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Peter Kleinsorge

korrekt DH!

In der Probezeit hast du eigentlich das recht fristlos zu kündigen (oder gekündigt zu werden).. Frag doch mal bei deinem Chef nach, wenn es für dich unverständlich ist..

Ich trau mich nicht! :-) Ist ne Cheffin, die ist auch irgendwie komisch und genervt drauf den ganzen Tag! Hätte schon Angst ihr meine Kündigung in die Hand zu drücken! :-)

@Paulinchen123

@samirax5: Ihre Aussage ist falsch!

Peter Kleinsorge

Zwei Wochen ist die ges, Kündigungszeit während einen Probearbeitsverhältnis. Das wäre dann zum 15,4,2010. Wenn du aber evtl. zum 1.4. anfangen könntest, lassen sie dich vielleicht auch aus dem Vertrag raus. Verhandlungssache.

Ich durfte vor 5 Jahren in meiner Probezeit sofort gehen....und ich hab beim Anwalt gearbeitet, der hätte es gewusst wenn ich noch 2 Wochen arbeiten müsste....aber das war eine Ausbildung...weiss nicht wie es bei dir aussieht, aber ich zu 90% davon überzeugt das man in der Probezeit sofort gehen darf, dafür ist sie ja da um es zu probieren

In der Probezeit kannst du fristlos kündigen ohne angabe von Gründen!Das gleiche kann der Arbeitgeber ja auch mit dir machen!

Falsch! Eine fristlose Kündigung gemäß §626 BGB benötigt immer einen wichtigen Grund um rechtlich zulässig zu sein.

Auch in der Probezeit ist eine fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund gemäß §626 BGB möglich.

Für die Probezeit gelten lediglich kürzere Kündigungsfristen und es kann vereinbart werden dass eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung nicht begründet werden muss.

Peter Kleinsorge

Wie kann man bloß dermaßen mit Nichtwissen glänzen, wie Uwe29104? Und dafür kriegt der auch noch DH's. Verkehrte Welt!