Künden als Aushilfe bei New Yorker
Hallo alle Zusammen. Ich brauche Hilfe! Ich arbeite zur Zeit als Aushilfe auf nicht einmal ganz 400€ Basis bei New Yorker. Meine Probezeit beträgt 6 Monate, die auch noch lange nicht überschritten sind. Da ich dort eben nicht ganz zufrieden bin und auch ein anderes Jobangebot bekommen habe, welches ich gerne annehmen würde,möchte ich dort kündigen. Von einer Kündigungsfrist steht in meinem Arbeitsvertrag nichts und gesagt wurde mir zu diesem Thema auch nichts. Kann mir also Jemand weiterhelfen und sagen wie das nun ausschaut mit der Kündigungsfrist/dem Kündigen? Danke schon mal.
5 Antworten
Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts in Bezug zur Kündigung vereinbart wurde,dann gilt die gesetzliche Regelung nach § 622 Abs.3 BGB:
Während einer vereinbarten Probezeit,längstens für die Dauer von sechs Monaten,kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Beachte:Die Kündigung muss schriftlich erfolgen,um rechtswirksam zu sein;die elektronisch Form ist nicht zulässig.
Es freut mich,wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.
in der probezeit geht das recht fix
aber das muss wo stehen, wenn net, dann fristlos ^^
sagen, du hörst auf und nach hause gehen xD
Gruß
Danke für die schnelle Antwort! :-)
In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jeder Zeit und ohne Einhaltung von Fristen beendet werden ;) gilt für Arbeitgeber und - Nehmer
Super dann bin ich jetzt ja beruight! Danke :)
§ 622 BGB Abschnitt 3
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Ja tut mir leid, wie gesagt: habe mich vertan
edit, habe mich vertan, Frist 2 Wochen (ohne Angabe von Gründen)
@derMedialist: wenn du dich nicht auskennst,solltest du dich vor der Beantwortung einer Frage schlau machen,und nicht etwas falsches verbreiten.
Was du schreibst,gilt nur für Ausbildungsverträge in der Probezeit.
Spiel dich doch jetzt nicht so auf, habe mich doch selber korrigiert
Das man in der Probezeit einfach Bescheid sagen und dann heim gehen kann ist ein weitverbreiteter Irrglaube.
Auch wenn im Vertrag nichts steht, gibt es gesetzliche Fristen, die eingehalten werden müssen.
§ 622 BGB Abschnitt 3:
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
meistens ist in der probezeit die frist bei 2 wochen, frag doch einfach nach beim personalbüro!
Es steht im Notfall immer noch im Gesetz. Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit: 2 Wochen