Künden als Aushilfe bei New Yorker

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts in Bezug zur Kündigung vereinbart wurde,dann gilt die gesetzliche Regelung nach § 622 Abs.3 BGB:

Während einer vereinbarten Probezeit,längstens für die Dauer von sechs Monaten,kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Beachte:Die Kündigung muss schriftlich erfolgen,um rechtswirksam zu sein;die elektronisch Form ist nicht zulässig.

lenzing42  22.04.2012, 12:39

Es freut mich,wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.

in der probezeit geht das recht fix

aber das muss wo stehen, wenn net, dann fristlos ^^

sagen, du hörst auf und nach hause gehen xD

Gruß

BinchenX 
Fragesteller
 17.04.2012, 09:07

Danke für die schnelle Antwort! :-)

Danip2212  17.04.2012, 09:08

aber das muss wo stehen, wenn net, dann fristlos ^^

Es steht im Notfall immer noch im Gesetz. Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit: 2 Wochen

StHa101  17.04.2012, 09:21
@Danip2212

nachtrag meinerseits:

Wenn beide seiten einverstanden sind: Fristlos!

^^

In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jeder Zeit und ohne Einhaltung von Fristen beendet werden ;) gilt für Arbeitgeber und - Nehmer

BinchenX 
Fragesteller
 17.04.2012, 09:09

Super dann bin ich jetzt ja beruight! Danke :)

Danip2212  17.04.2012, 09:11

§ 622 BGB Abschnitt 3

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

derMedialist  17.04.2012, 09:14
@Danip2212

Ja tut mir leid, wie gesagt: habe mich vertan

derMedialist  17.04.2012, 09:12

edit, habe mich vertan, Frist 2 Wochen (ohne Angabe von Gründen)

lenzing42  17.04.2012, 13:12

@derMedialist: wenn du dich nicht auskennst,solltest du dich vor der Beantwortung einer Frage schlau machen,und nicht etwas falsches verbreiten.

Was du schreibst,gilt nur für Ausbildungsverträge in der Probezeit.

derMedialist  17.04.2012, 14:07
@lenzing42

Spiel dich doch jetzt nicht so auf, habe mich doch selber korrigiert

Das man in der Probezeit einfach Bescheid sagen und dann heim gehen kann ist ein weitverbreiteter Irrglaube.

Auch wenn im Vertrag nichts steht, gibt es gesetzliche Fristen, die eingehalten werden müssen.

§ 622 BGB Abschnitt 3:

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

meistens ist in der probezeit die frist bei 2 wochen, frag doch einfach nach beim personalbüro!